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  1. 29 S 77/85 - Beschwer bei Feststellungsklage auf Mieterhöhung; Mietzinserhöhung; Erhöhungsklage; Beschwer; Beschwerdegegenstand; Wert der Feststellungsklage
    Leitsatz: Zur Bemessung des Wertes der Beschwer.
    LG Berlin
    24.09.1985
  2. 62 S 380/84 - Mieterhöhung bei Gleitklausel; Mieterhöhungserklärung; Formwirksamkeit; Erläuterung der Erhöhung
    Leitsatz: Eine Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG ist nur wirksam, wenn die Mieterhöhungserklärung selbst nicht nur die Berechnung, sondern auch die Erläuterung enthält; die Erläuterung in der Mitteilung gemäß § 4 Abs. 8 NMV a.F. ist insoweit nicht ausreichend.
    LG Berlin
    23.09.1985
  3. 64 T 77/85 - Kosten des Beweissicherungsverfahrens bei Antragsrücknahme; Beweissicherungsverfahren; Antragsrücknahme; Verfahrenskosten; Kostenentscheidung
    Leitsatz: Hat der Antragsteller den Beweissicherungsantrag zurückgenommen, so sind ihm auf Antrag des Antragsgegners in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 und 3 ZPO durch Beschluß die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
    LG Berlin
    17.09.1985
  4. 62 T 59/85 - Rückgabe der Mietsache/Bürge; Bürgschaft; Räumung; Herausgabe
    Leitsatz: Eine selbstschuldnerische Bürgschaft verpflichtet den Bürger, der nicht selbst in den Räumen wohnt, nicht zur Räumung und Herausgabe der Mieträume des Dritten.
    LG Berlin
    09.09.1985
  5. 64 S 138/85 - Abstandszahlung; Hausverwaltung - Haftung für Abstandszahlung; Vermieter - Haftung für an Hausverwaltung geleistete Abstandszahlung
    Leitsatz: Der Vermieter haftet für die an seine Hausverwaltung geleistete Abstandszahlung.
    LG Berlin
    06.09.1985
  6. 64 S 138/85 - Verschulden des Hausverwalters bei Vertragsabschluß; Verschulden bei Vertragsschluß; Verwalter; Hausverwalter; Erfüllungsgehilfe; Schadenersatz wegen Vertrauensschadens; Abstandszahlungen, gesetzwidrige
    Leitsatz: Der Vermieter schuldet auch dann die Zurückzahlung einer preisrechtswidrigen Abstandsleistung, wenn sein Hausverwalter oder dessen Erfüllungsgehilfe den Abstand unmittelbar in Zusammenhang mit dem Abschluß des Mietvertrages verlangt und erhalten hat.
    LG Berlin
    06.09.1985
  7. 61 S 111/85 - Vertragspartei im Mietvertrag; Vertragsschluß; Mitmieterstellung; Unterschrift, Bürge; Ehefrau
    Leitsatz: Auch wenn der Ehepartner im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt wird, wird er durch seine Unterschrift unter den Mietvertrag Mitmieter.
    LG Berlin
    02.09.1985
  8. 64 S 195/85 - Angemessene wirtschaftliche Verwertung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Mieterschutz; Interesse, berechtigtes; Nachteile, erhebliche verwertungswirtschaftliche; Umbaumaßnahmen; Ausstattungsstandard; Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: 1. Auch der Umbau vorhandener Wohnungen in größere Wohnungen mit höherem Ausstattungsstandard kann eine wirtschaftliche Verwertung i.S.d. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB darstellen. 2. Eine Kündigung wegen dieser beabsichtigten Umbaumaßnahmen ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter im einzelnen darlegt, daß ihm sonst erhebliche Nachteile entstehen würden; dazu bedarf es im Zweifel einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der nach dem Umbau erzielbaren Einnahmen und entstehenden Ausgaben, die den ohne Umbau erzielbaren Einnahmen und entstehenden Ausgaben gegenübergestellt werden müssen.
    LG Berlin
    30.08.1985
  9. 64 S 252/85 - Unzulässige Abstandsforderung des Vermieters als Vertreter des Vormieters ohne Vertretungsmacht; Mietpreisbindung, Altbau; Abstandszahlung; Altbauwohnraum; Abstandsvereinbarung; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beweislast für Vollmacht
    Leitsatz: Der als Vertreter des Vormieters auftretende Vermieter muß bei Entgegennahme einer Abstandszahlung nachweisen, daß er innerhalb ihm zustehender Vertretungsmacht gehandelt hat. Gelingt dem Vermieter dieser Nachweis nicht, dann muß er sich als Empfänger der für den Vormieter gedachten Zahlung mit der Folge behandeln lassen, daß diese Leistung des Nachmieters von ihm unter den Voraussetzungen des § 29 a Abs. 7 I. BMG zurückverlangt werden kann.
    LG Berlin
    30.08.1985
  10. 64 T 88/85 - Mängelbeseitigungskosten als Gegenstand der Beweissicherung; Schönheitsreparaturen; Mängelbeseitigungsarbeiten; Kosten der Sachverständigengutachten; Beweissicherung
    Leitsatz: Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens können auch die Kosten für die Ausführung von Schönheitsreparaturen bzw. von Mängelbeseitigungsarbeiten sein.
    LG Berlin
    27.08.1985