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63 S 21/85 - Nach Wegfall der Mietpreisbindung ist Vertragsmiete gültig.; Mietpreisbindung, Altbau; Mietpreisbindung, Wegfall; Miete, preisrechtlich unzulässige; VertragsmieteLeitsatz: Da nach § 26 Abs. 2 I. BMG die Mietvereinbarung über eine die preisrechtlich zulässige Miete übersteigende Miete nur insoweit und nur solange unwirksam ist, als die vereinbarte die preisrechtlich zulässige Miete übersteigt, erlangt die vereinbarte Miethöhe dann wieder Gültigkeit, wenn die preisrechtlich zulässige Miete - etwa durch Fortfall der Mietpreisbindung - ansteigt und die vereinbarte Miete erreicht.LG Berlin13.12.1985
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62 S 81/85 - Verzicht auf Erstrenovierung als preisrechtlich unzulässige Leistung; Mietpreisbindung, Altbau; Altbaumietzins; einmalige Leistung, unzulässige; Erstrenovierung, Verzicht des Mieters auf Durchführung; Verpflichtung des Mieters; Instandsetzungspflicht; ErstinstandsetzungLeitsatz: Zur Frage, ob die Vereinbarung des Ausschlusses der Ansprüche aus § 536 BGB (hier: Verzicht des Mieters auf jeden Anspruch an den Vermieter zur Durchführung der Erstrenovierung) bei preisgebundenen Altbauwohnungen eine einmalige Leistung im Sinne des § 29 a I. BMG ist.LG Berlin05.12.1985
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62 S 75/85 - Mieter- und Vermietermehrheit; Bevollmächtigung, Briefkopf/mit den Namen beider Vermieter, Eheleute/als Vermieter, Stempel/mit den Namen beider VermieterLeitsatz: 1. Eine Mieterhöhung ist von allen Vermietern zu unterschreiben, es sei denn, daß eine gegenseitige Bevollmächtigung anzunehmen ist. Hiervon ist auszugehen, wenn Eheleute gemeinsam eine Hausverwaltung betreiben und der Kopf der Mieterhöhungserklärung die Namen beider enthält. 2. Eine Mieterhöhung muß allen Mietern zugehen und an alle Mieter gerichtet sein. Enthält bei Ehepaaren die Mieterhöhung nur den Namen eines Ehegatten, jedoch auch den Zusatz "Herrn/Frau", so gilt die Mieterhöhung als an beide Ehepartner gerichtet. 3. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist zulässig.LG Berlin02.12.1985
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64 S 137/85 - Kündigungserklärung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Kündigungsgründe, Nachschieben; Räumungsklage (als neue Kündigung); Interesse, berechtigtesLeitsatz: 1. Für eine ordentliche Kündigung, die ein berechtigtes Interesse erfordert, dürfen nach § 564 b Abs. 3 BGB nur die Gründe berücksichtigt werden, die in dem Kündigungsschreiben genannt sind. Ein Nachschieben anderer Kündigungsgründe im Prozeß kann grundsätzlich nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses führen. 2. In der Räumungsklage des Vermieters kann eine neue Kündigung des Mietverhältnisses liegen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn für den Mieter eindeutig erkennbar ist, daß neben der Klage als Prozeßhandlung auch eine Kündigung des Mietvertrages als materiell rechtliche Willenserklärung vorgenommen wird.LG Berlin12.11.1985
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64 S 137/85 - Kündigungserklärung; Räumungsaufschub; Mietverhältnis, Beendigung; Verlängerung, stillschweigendeLeitsatz: 1. Erklärt sich der Vermieter auf Bitten des Mieters bereit, die Entscheidung über das Räumungsbegehren über den Zeitpunkt der Beendigung des befristeten Mietverhältnisses hinaus ruhen zu lassen, und tritt der Vermieter erst 14 Tage nach diesem Zeitpunkt wiederum an den Mieter heran, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 568 Satz 1 BGB).LG Berlin12.11.1985
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64 S 298/85 - Umfang der Pflicht zu Schönheitsreparaturen; Formularklausel über Wohnungszustand; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Mietzeit, kurze; Formularmietvertrag; Zustandsklausel; BeweislastLeitsatz: 1. Die Formularklausel in einem Mietvertragsformular, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt, ist einschränkend dahin auszulegen, daß der Mieter nur die während seiner Mietzeit notwendig werdenden Schönheitsreparaturen schuldet. Dies gilt jedenfalls für Mietverhältnisse von nur kurzer Dauer, für die die von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die turnusmäßige Vornahme von Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind. 2. Die formularmäßige Bestätigung des Mieters bei Beginn des Mietverhältnisses, daß die Wohnung sich in einem einwandfreien Zustand befindet, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.LG Berlin12.11.1985
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64 S 301/85 - Rückzahlungsanspruch des Mieters trotz Anfechtung des Preisstellenbescheids; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Mietpreisstellenbescheid, Tatbestandswirkung; Widerspruch, aufschiebende Wirkung; Anfechtungsklage, aufschiebende Wirkung; Wertverbesserungszuschlag; Rückzahlungsanspruch, FälligkeitLeitsatz: Der Mieter kann aufgrund der Tatbestandswirkung des feststellenden Bescheides der Preisstelle für Mieten über den Wertverbesserungszuschlag auch dann Ansprüche auf Rückzahlung darüber hinaus geleisteter Modernisierungszuschläge geltend machen, wenn bereits Widerspruch und Anfechtungsklage vom Vermieter erhoben worden sind und darüber noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.LG Berlin05.11.1985
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61 S 207/84 - Ausstattungspaket als einmalige Leistung; Mietpreisbindung; Neubauwohnung; Ausstattungspaket, Übernahme durch Mieter; einmalige Leistung, preisrechtswidrigeLeitsatz: Eine einmalige Leistung im Sinne des § 9 Abs. 1 WoBindG liegt vor, wenn die Vermietung einer der Preisbindung unterliegenden Neubauwohnung von der Übernahme eines sog. Ausstattungspakets durch den Mieter abhängig gemacht wird.LG Berlin24.10.1985
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65 S 209/85 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldung des Mieters - ModernisierungszuschlagLeitsatz: Der Vermieter einer preisgebundenen Altbauwohnung kann nur dann die Zahlung eines Modernisierungszuschlages gemäß § 11 AMVOB verlangen, wenn der Mieter hierzu vertraglich verpflichtet ist. Voraussetzung hierfür ist, daß der Mieter der beabsichtigten Modernisierung des Vermieters zustimmt oder zuvor mit Erfolg auf Duldung der Modernisierungsmaßnahme verklagt wurde (gegen LG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 1983 - 61 S 345/83 -, MM 1984, 79).LG Berlin22.10.1985
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63 S 80/84 - Unzulässige Rechtsausübung bei Selbstmordgefahr; Anspruchsdurchsetzung, Schönheitsreparaturen, Rechtsausübung, unzulässige; Treu und Glauben; SelbstmordgefahrLeitsatz: Der an sich fällige Anspruch eines Vermieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen kann nicht durchgesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, daß der Mieter dann Selbstmord beginge.LG Berlin18.10.1985