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  1. 63 S 21/85 - Nach Wegfall der Mietpreisbindung ist Vertragsmiete gültig.; Mietpreisbindung, Altbau; Mietpreisbindung, Wegfall; Miete, preisrechtlich unzulässige; Vertragsmiete
    Leitsatz: Da nach § 26 Abs. 2 I. BMG die Mietvereinbarung über eine die preisrechtlich zulässige Miete übersteigende Miete nur insoweit und nur solange unwirksam ist, als die vereinbarte die preisrechtlich zulässige Miete übersteigt, erlangt die vereinbarte Miethöhe dann wieder Gültigkeit, wenn die preisrechtlich zulässige Miete - etwa durch Fortfall der Mietpreisbindung - ansteigt und die vereinbarte Miete erreicht.
    LG Berlin
    13.12.1985
  2. 62 S 81/85 - Verzicht auf Erstrenovierung als preisrechtlich unzulässige Leistung; Mietpreisbindung, Altbau; Altbaumietzins; einmalige Leistung, unzulässige; Erstrenovierung, Verzicht des Mieters auf Durchführung; Verpflichtung des Mieters; Instandsetzungspflicht; Erstinstandsetzung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Vereinbarung des Ausschlusses der Ansprüche aus § 536 BGB (hier: Verzicht des Mieters auf jeden Anspruch an den Vermieter zur Durchführung der Erstrenovierung) bei preisgebundenen Altbauwohnungen eine einmalige Leistung im Sinne des § 29 a I. BMG ist.
    LG Berlin
    05.12.1985
  3. 62 S 75/85 - Mieter- und Vermietermehrheit; Bevollmächtigung, Briefkopf/mit den Namen beider Vermieter, Eheleute/als Vermieter, Stempel/mit den Namen beider Vermieter
    Leitsatz: 1. Eine Mieterhöhung ist von allen Vermietern zu unterschreiben, es sei denn, daß eine gegenseitige Bevollmächtigung anzunehmen ist. Hiervon ist auszugehen, wenn Eheleute gemeinsam eine Hausverwaltung betreiben und der Kopf der Mieterhöhungserklärung die Namen beider enthält. 2. Eine Mieterhöhung muß allen Mietern zugehen und an alle Mieter gerichtet sein. Enthält bei Ehepaaren die Mieterhöhung nur den Namen eines Ehegatten, jedoch auch den Zusatz "Herrn/Frau", so gilt die Mieterhöhung als an beide Ehepartner gerichtet. 3. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist zulässig.
    LG Berlin
    02.12.1985
  4. 64 S 137/85 - Kündigungserklärung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Kündigungsgründe, Nachschieben; Räumungsklage (als neue Kündigung); Interesse, berechtigtes
    Leitsatz: 1. Für eine ordentliche Kündigung, die ein berechtigtes Interesse erfordert, dürfen nach § 564 b Abs. 3 BGB nur die Gründe berücksichtigt werden, die in dem Kündigungsschreiben genannt sind. Ein Nachschieben anderer Kündigungsgründe im Prozeß kann grundsätzlich nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses führen. 2. In der Räumungsklage des Vermieters kann eine neue Kündigung des Mietverhältnisses liegen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn für den Mieter eindeutig erkennbar ist, daß neben der Klage als Prozeßhandlung auch eine Kündigung des Mietvertrages als materiell rechtliche Willenserklärung vorgenommen wird.
    LG Berlin
    12.11.1985
  5. 64 S 137/85 - Kündigungserklärung; Räumungsaufschub; Mietverhältnis, Beendigung; Verlängerung, stillschweigende
    Leitsatz: 1. Erklärt sich der Vermieter auf Bitten des Mieters bereit, die Entscheidung über das Räumungsbegehren über den Zeitpunkt der Beendigung des befristeten Mietverhältnisses hinaus ruhen zu lassen, und tritt der Vermieter erst 14 Tage nach diesem Zeitpunkt wiederum an den Mieter heran, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 568 Satz 1 BGB).
    LG Berlin
    12.11.1985
  6. 64 S 298/85 - Umfang der Pflicht zu Schönheitsreparaturen; Formularklausel über Wohnungszustand; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Mietzeit, kurze; Formularmietvertrag; Zustandsklausel; Beweislast
    Leitsatz: 1. Die Formularklausel in einem Mietvertragsformular, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt, ist einschränkend dahin auszulegen, daß der Mieter nur die während seiner Mietzeit notwendig werdenden Schönheitsreparaturen schuldet. Dies gilt jedenfalls für Mietverhältnisse von nur kurzer Dauer, für die die von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die turnusmäßige Vornahme von Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind. 2. Die formularmäßige Bestätigung des Mieters bei Beginn des Mietverhältnisses, daß die Wohnung sich in einem einwandfreien Zustand befindet, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.
    LG Berlin
    12.11.1985
  7. 64 S 301/85 - Rückzahlungsanspruch des Mieters trotz Anfechtung des Preisstellenbescheids; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Mietpreisstellenbescheid, Tatbestandswirkung; Widerspruch, aufschiebende Wirkung; Anfechtungsklage, aufschiebende Wirkung; Wertverbesserungszuschlag; Rückzahlungsanspruch, Fälligkeit
    Leitsatz: Der Mieter kann aufgrund der Tatbestandswirkung des feststellenden Bescheides der Preisstelle für Mieten über den Wertverbesserungszuschlag auch dann Ansprüche auf Rückzahlung darüber hinaus geleisteter Modernisierungszuschläge geltend machen, wenn bereits Widerspruch und Anfechtungsklage vom Vermieter erhoben worden sind und darüber noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
    LG Berlin
    05.11.1985
  8. 61 S 207/84 - Ausstattungspaket als einmalige Leistung; Mietpreisbindung; Neubauwohnung; Ausstattungspaket, Übernahme durch Mieter; einmalige Leistung, preisrechtswidrige
    Leitsatz: Eine einmalige Leistung im Sinne des § 9 Abs. 1 WoBindG liegt vor, wenn die Vermietung einer der Preisbindung unterliegenden Neubauwohnung von der Übernahme eines sog. Ausstattungspakets durch den Mieter abhängig gemacht wird.
    LG Berlin
    24.10.1985
  9. 65 S 209/85 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldung des Mieters - Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: Der Vermieter einer preisgebundenen Altbauwohnung kann nur dann die Zahlung eines Modernisierungszuschlages gemäß § 11 AMVOB verlangen, wenn der Mieter hierzu vertraglich verpflichtet ist. Voraussetzung hierfür ist, daß der Mieter der beabsichtigten Modernisierung des Vermieters zustimmt oder zuvor mit Erfolg auf Duldung der Modernisierungsmaßnahme verklagt wurde (gegen LG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 1983 - 61 S 345/83 -, MM 1984, 79).
    LG Berlin
    22.10.1985
  10. 63 S 80/84 - Unzulässige Rechtsausübung bei Selbstmordgefahr; Anspruchsdurchsetzung, Schönheitsreparaturen, Rechtsausübung, unzulässige; Treu und Glauben; Selbstmordgefahr
    Leitsatz: Der an sich fällige Anspruch eines Vermieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen kann nicht durchgesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, daß der Mieter dann Selbstmord beginge.
    LG Berlin
    18.10.1985