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  1. 64 S 122/85 - Vereinbarte Gesamtschuldnerschaft von mehreren Mietern; Mietverhältnis; Mietermehrheit; Formularklausel; Gesamtschuldnerschaft, Ehegatten
    Leitsatz: Die formularmäßige mietvertragliche Regelung, wonach mehrere Personen als Mieter, auch Ehegatten, für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner haften, stellt keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG dar.
    LG Berlin
    29.03.1985
  2. 62 S 244/84 - Heizkostenabrechnung; Auszug des Mieters - vor Beendigung der Abrechnungsperiode für Heizkosten; Zwischenablesung - als Umlegungsmaßstab für Heizkosten; verbrauchsabhängige Abrechnung - der Heizkosten; Wärmeverbrauch - Erfassung unter Verwendung der Gradtagszahlen; Grundkosten - Abrechnung nach fiktiver Wohnfläche; Gewerberaumanteil - Berücksichtigung bei der Abrechnung der Heizkosten; Grundkosten - Vorwegabzug des Gewerbeanteiles
    Leitsatz: 1. Bei einem vorzeitigen Auszug des Mieters aus einer preisgebundenen Neubauwohnung während der Heizperiode dürfen die Grundkosten nur nach einem festen Maßstab (Wohnfläche der beheizten Räume bzw. umbauter Raum dieser Räume) umgelegt werden, nicht jedoch nach einem Berechnungsmaßstab, der von Gradtagzahlen, kombiniert mit einer fiktiven Heizfläche ausgeht. 2. Wegen der nach einem festen Maßstab umzulegenden Grundkosten können insoweit die Heizkosten nicht nach der beheizten Fläche umgelegt werden, wenn in den Heizkosten die Kosten eines mitversorgten Supermarktes enthalten sind, der ein größeres Raumvolumen als die Wohnungen hat. Insoweit richtet sich die Kostenverteilung nach dem Verhältnis des umbauten Raumes. 3. Unterblieb eine Zwischenablesung bei einem vorzeitigen Auszug des Mieters während der Heizperiode, können nicht die am Ende der Heizperiode abgelesenen Stricheinheiten anteilig nach Gradtagzahlen im Wege der Schätzung berechnet werden, da die verbrauchsabhängige Abrechnung gerade deshalb vorgesehen ist, weil nicht von einem einheitlichen Heizverhalten aller Mieter ausgegangen werden kann.
    LG Berlin
    21.03.1985
  3. 62 S 240/84 - Preisrechtswidrige Leistung - Verjährung des Rückforderungsanspruchs; Verjährung - Rückforderungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Leistung; Rückforderung preisrechtlich überhöhter Miete - Darlegungslast; preisrechtlich überhöhte Miete - Rückforderung; Auskunftsanspruch des Mieters - über die Zusammensetzung der Miete; Mieter - Auskunftsanspruch bezüglich Zusammensetzung der Miete
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer preisgebundenen Altbauwohnung trägt für die Rückforderung preisrechtlich überhöhten Mietzinses die volle Darlegungs- und Beweislast. 2. Der Mieter kann jedoch zur Sicherung seiner Rechte vom Vermieter Auskunft über die Zusammensetzung einer vertraglich nicht aufgeschlüsselten Miete verlangen und vor dem Zivilgericht Klage auf Feststellung der Rückzahlungspflicht dem Grunde nach erheben.
    LG Berlin
    14.03.1985
  4. 65 S 331/84 - Kündigung/Abgrenzung Wohn- u. Geschäftsraum; Wohnraummietverhältnis - Abgrenzung zu Gewerberaum; Gewerberaummietverhältnis - Umwandlung in Wohnraummietverhältnis; Geschäftsraummietverhältnis - Umwandlung in Wohnraummietverhältnis
    Leitsatz: Ein als Geschäftsraummietvertrag abgeschlossenes Mietverhältnis kann sich durch eine einvernehmliche Abänderung des Vertragszwecks im Laufe der Mietzeit in ein dem Wohnraumkündigungsschutz unterliegendes Mietverhältnis umwandeln.
    LG Berlin
    12.03.1985
  5. 61 S 449/82 - Ausschluß der Mieterhöhung/Mietpreisgleitklausel; Ausschluß der Mieterhöhung(preisfreier Wohnraum; Mieterhöhung/vertraglicher Ausschluß; Ausschluß der Mieterhöhung/Baukostenzuschuß; Baukostenzuschuß/kein Ausschluß der Mieterhöhung; Mietpreisgleitklausel/kein Ausschluß der Mieterhöhung; fester Mietzins/Mietpreisgleitklausel; feste Laufzeit/Ausschluß der Mieterhöhung; fester Mietzins/Ausschluß der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Laufzeit; Ausschluß der Mieterhöhung/fester Mietzins
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung ist gemäß § 1 Satz 3 MHG nicht ausgeschlossen, wenn Umstände vorliegen, die gegen die vertragliche Vereinbarung einer festen Mietzeit mit einem festen Mietzins sprechen. Ein solcher Umstand liegt in der formularmäßigen Vereinbarung einer Mietpreisgleitklausel.
    LG Berlin
    11.03.1985
  6. 62 S 216/84 - Wert der Beschwer bei Urteil auf Beheizung einer Garage; Leistungsklage; Garagenheizung; Beheizung; Beschwer; Beschwerdegegenstand
    Leitsatz: Zum Wert der Beschwer bei einem geltend gemachten Anspruch auf Beheizung einer Garage.
    LG Berlin
    04.03.1985
  7. 61 S 449/82 - Ausschluß der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/durch festen Mietzins für feste Vertragsdauer; Mieterhöhung/Ausschluß durch festen Mietzins für feste Vertragsdauer; Mietpreisgleitklausel/als Vorbehalt der Mieterhöhung; Mieterhöhung/Vorbehalt durch Mietpreisgleitklausel; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Vertragsdauer; Ausschluß der Mieterhöhung/fester Mietzins; feste Laufzeit/Ausschluß der Mieterhöhung; fester Mietzins/Ausschluß der Mieterhöhung
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung ist gem. § 1 Satz 3 MHG nicht ausgeschlossen, wenn Umstände vorliegen, die gegen die vertragliche Vereinbarung einer festen Mietzeit mit festem Mietzins sprechen. Ein solcher Umstand liegt in der formularmäßigen Vereinbarung einer Mietpreisgleitklausel.
    LG Berlin
    18.02.1985
  8. 65 S 235/84 - Pflicht zur Rücksichtnahme; Gewerberaummiete; Umbaupläne; Änderung der Zweckbestimmung; Konkurrenzschutz; Verschulden bei Vertragsschluß; positive Vertragsverletzung; Pflicht zur Rücksichtnahme; Hinweispflicht; Aufklärungspflicht
    Leitsatz: Hat der Mieter mit dem Vermieter Verhandlungen wegen einer Änderung der Zweckbestimmung der Mietsache und deren baulicher Umgestaltung aufgenommen, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter rechtzeitig darauf hinzuweisen, daß den Umbauplänen möglicherweise wegen Konkurrenzschutzes nicht zugestimmt werden kann.
    LG Berlin
    15.02.1985
  9. 63 S 163/84 - Beendigung eines Mietverhältnisses auf Zeit; Mietverhältnis auf Zeit; Beendigung, berechtigtes Interesse; Fortsetzungsverlangen; Ablauf der Mietzeit
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an ein berechtigtes Interesse für die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses im Sinne von § 564 c Abs. 1 BGB. 2. Zu den Voraussetzungen für eine Beendigung eines Mietverhältnisses allein durch Fristablauf gem. § 564 c Abs. 2 BGB.
    LG Berlin
    15.02.1985
  10. 63 S 386/84 - Finanzierungsbeitrag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungsbeitrag; verlorener Zuschuß
    Leitsatz: 1. Finanzierungsbeiträge zur Instandhaltung gem. § 29 Abs. 1 I. BMG sind auch in Form eines verlorenen Zuschusses zulässig. 2. Ein Finanzierungsbeitrag gem. § 29 Abs. 1 I. BMG ist nicht deshalb unzulässig, weil der Beitrag fast die Höhe der damit finanzierten Einzelmaßnahme erreicht.
    LG Berlin
    12.02.1985