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Urteil Mieterhöhung bei Gleitklausel
Schlagworte
Mieterhöhung bei Gleitklausel; Mieterhöhungserklärung; Formwirksamkeit; Erläuterung der Erhöhung
Leitsatz
Eine Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG ist nur wirksam, wenn die Mieterhöhungserklärung selbst nicht nur die Berechnung, sondern auch die Erläuterung enthält; die Erläuterung in der Mitteilung gemäß § 4 Abs. 8 NMV a.F. ist insoweit nicht ausreichend.
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