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Urteil Mängelbeseitigungskosten als Gegenstand der Beweissicherung
Schlagworte
Mängelbeseitigungskosten als Gegenstand der Beweissicherung; Schönheitsreparaturen; Mängelbeseitigungsarbeiten; Kosten der Sachverständigengutachten; Beweissicherung
Leitsatz
Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens können auch die Kosten für die Ausführung von Schönheitsreparaturen bzw. von Mängelbeseitigungsarbeiten sein.
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