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  1. 64 S 234/85 - Verbot der Tierhaltung; Katzenhaltung, Wohnungsmietvertrag, Tierhaltungsklausel, Tierhalteverbot, vereinbartes, Widerruf der Erlaubnis, Treu und Glauben, Willkür bei Entscheidung des Vermieters, Unterlassungsanspruch, Gebrauch, vertragswidriger
    Leitsatz: Ist mietvertraglich die Tierhaltung grundsätzlich verboten und hat sich der Vermieter den Widerruf einer etwaigen Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten, so liegt die Erteilung oder der Widerruf einer Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf jedoch nicht willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestatten und sie anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigern.
    LG Berlin
    18.10.1985
  2. 64 S 234/85 - Mängelbeseitigung, Wahl der Ausführungsart; Mangel der Mietsache; Mängelbeseitigung, Ausführungsart; Feuchtigkeitsschäden, Beweislast; Verantwortungsbereich des Vermieters; Handwerker, Verweigerung des Zutritts; Instandsetzungsarbeiten, Schäden bei
    Leitsatz: 1. Bei Ansprüchen des Mieters aus § 536 BGB ist es grundsätzlich Sache des Vermieters, durch welche Maßnahmen er seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachkommen will. 2.Bei Feuchtigkeitsschäden muß zunächst der Vermieter die in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich liegenden Schadensursachen ausräumen, wenn Mängel der Baukonstruktion vorliegen. 3. Nach Instandsetzungsarbeiten des Vermieters muß dieser den ursprünglichen Renovierungszustand der Wohnung wiederherstellen.
    LG Berlin
    18.10.1985
  3. 64 S 234/85 - Verbot der Tierhaltung; Katzenhaltung; Wohnungsmietvertrag; Tierhaltungsklausel; Tierhalteverbot, vereinbartes; Widerruf der Erlaubnis; Treu und Glauben; Willkür bei Entscheidung des Vermieters; Unterlassungsanspruch; Gebrauch, vertragswidriger
    Leitsatz: Ist mietvertraglich die Tierhaltung grundsätzlich verboten und hat sich der Vermieter den Widerruf einer etwaigen Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten, so liegt die Erteilung oder der Widerruf einer Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf jedoch nicht willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestatten und sie anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigern.
    LG Berlin
    18.10.1985
  4. 64 S 234/85 - Verbot der Tierhaltung; Katzenhaltung; Wohnungsmietvertrag; Tierhaltungsklausel; Tierhalteverbot, vereinbartes; Widerruf der Erlaubnis; Treu und Glauben; Willkür bei Entscheidung des Vermieters; Unterlassungsanspruch; Gebrauch, vertragswidriger
    Leitsatz: Ist mietvertraglich die Tierhaltung grundsätzlich verboten und hat sich der Vermieter den Widerruf einer etwaigen Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten, so liegt die Erteilung oder der Widerruf einer Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf jedoch nicht willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestatten und sie anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigern.
    LG Berlin
    18.10.1985
  5. 63 S 425/84 - Beseitigung von Einbauten; Beendigung des Mietverhältnisses; Beseitigung von Einbauten des Mieters; Übernahmevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter; Einbauten; positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, Einbauten, mit denen er die Mietsache versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen; das gilt auch dann, wenn zwischen Mieter und Nachmieter eine Übernahmevereinbarung für diese Einbauten abgeschlossen worden ist, an der der Vermieter nicht beteiligt ist.
    LG Berlin
    11.10.1985
  6. 29 S 36/85 - Verjährung des Erstattungsanspruchs nach Herabsetzung der Stichtagsmiete; Mietpreisbindung, Altbau; preisgebundener Altbau; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Preisstellenbescheid; Erstattungsanspruch des Mieters; Rückforderungsanspruch wegen preisrechtlich unzulässiger Miete; Mietüberzahlung; Altbauwohnraum; Verjährung, Beginn
    Leitsatz: Senkt die Preisstelle für Mieten die Stichtagsmiete, beginnt die Verjährung überzahlter Miete nicht erst mit Erlaß des Preisstellenbescheides, sondern mit dem Zeitpunkt der Leistung; § 30 Abs. 1 Satz 2 I. BMG geht als Spezialvorschrift für den konkreten Fall der Regelung in § 198 Satz 1 BGB vor.
    LG Berlin
    08.10.1985
  7. 64 S 180/85 - Mieterhöhung bei Gleitklausel; Antennengebühr (vereinbarte Pauschale); Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel; Umlage, preisrechtlich zulässige; Antennengebühr; Gemeinschaftsantennenanlage; Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Auch bei Vereinbarung einer Mietpreisgleitklausel gilt für Mieterhöhungserklärungen die Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG. 2. Zur Frage, ob der Vermieter verlangen kann, daß der Mieter Mieterhöhungserklärungen, über die der Vermieter nicht mehr verfügt, vorzulegen hat. 3. Zur mietpreisrechtlichen Behandlung der Antennengebühr.
    LG Berlin
    08.10.1985
  8. 64 S 66/85 - Zweifamilienhaus; Mietpreisbindung, Altbau; Altbauwohnung, Freigabe von der Mietpreisbindung; Mietpreisbindung, Beweislast; bauaufsichtliche Genehmigung; Ausstattung, bauliche; Wohnung, Leerstehenlassen
    Leitsatz: 1. Der Vermieter hat hinsichtlich des bis zum Stichtag des § 1 I. BMG ursprünglich bezugsfertig gewesenen Wohnraumes die Beweislast dafür, daß es sich um neugeschaffenen Wohnraum handelt. 2. Eine Wohnung gilt nicht allein deswegen als preisfrei, weil die erforderliche bauaufsichtsrechtliche Genehmigung zum Bewohnen fehlte. 3. Für die Freigabe von Altbauwohnungen in Zweifamilienhäusern von der Mietpreisbindung gem. § 5 Abs. 2 XI. BMG kommt es auf die bauliche Ausstattung am 1. Januar 1981 an. 4. Ein Gebäude mit drei Wohnungen wird nicht dadurch zum Zweifamilienhaus, daß der Vermieter eine Wohnung leerstehen läßt.
    LG Berlin
    08.10.1985
  9. 62 S 52/85 - Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab - Heizkostenabrechnung; Verteilungsmaßstab - Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Für die Vergangenheit bleibt der Einwand des Mieters, der Umlegungsmaßstab bei der Heizkostenabrechnung (hier: Umlage nach der Wohnfläche und nicht auf der Grundlage der Wohnfläche der beheizten Räume) sei treuwidrig (§ 242 BGB), unbeachtlich. Der Mieter hat allerdings einen Anspruch darauf, daß zukünftig die Umlegung der Heizkosten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt.
    LG Berlin
    30.09.1985
  10. 62 S 15/85 - Wasserschäden durch Obhutspflichtverletzung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; berechtigtes Interesse; Obhutspflichtverletzung; Wasserschäden
    Leitsatz: Treten in einer Wohnung aufgrund einer Obhutspflichtverletzung des Mieters mehrfach Wasserschäden auf, so ist der Vermieter zur fristgemäßen Kündigung berechtigt.
    LG Berlin
    26.09.1985