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  1. 20 U 1519/84 - Doppelvermietung; Vermietung an den Untermieter; Gebrauchsentziehung durch Mietrechte eines Dritten; Mangel der Mietsache, Besitzrecht eines Dritten; Schadensersatzpflicht des Vermieters, Gebrauchsentziehung; Positive Vertragsverletzung; Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs; Gewährleistungspflicht; Haftung für Rechtsmangel
    Leitsatz: Schließt der Vermieter während der Mietzeit mit dem Untermieter des Mieters einen Hauptmietvertrag und veranlaßt er dadurch den Untermieter, keinen Untermietzins mehr zu zahlen und den unmittelbaren Besitz nicht mehr für den Untervermieter (Mieter) sondern nur noch für ihn, den Hauptvermieter, auszuüben, so macht er sich gegenüber dem Mieter wegen Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs schadensersatzpflichtig.
    KG
    02.05.1985
  2. 8 U 4525/84 - Abstandszahlung an den weichenden Mieter; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Abstandsvereinbarung; Abstandszahlung; Verwendungszweck; Schaffung von Ersatzräumen
    Leitsatz: 1. Die Wirksamkeit einer Abstandsvereinbarung ist nicht davon abhängig, daß die Parteien die Verwendung der Leistung zu einem der im Gesetz vorgesehenen Zwecke zum Vertragsinhalt gemacht haben; es genügt, daß der weichende Mieter die Abstandszahlung entsprechend diesen Zwecken verwendet oder eine preisrechtliche Ausnahmegenehmigung herbeiführt. 2. Auch der Neubau eines Eigenheims fällt unter den im § 29 Abs. 2 Nr. 2 I. BMG genannten Zweck der Schaffung von Ersatzräumen.
    KG
    29.04.1985
  3. 4 REMiet 7/84 - Kündigung eines längerfristigen Mietverhältnisses; Beamtenverhältnis; Wohnortwechsel
    Leitsatz: Der Mieter von Wohnraum kann ein mit dem Vermieter eingegangenes längerfristiges Mietverhältnis nicht vorzeitig, d. h. vor Ablauf der Zeit, für die das Vertragsverhältnis eingegangen ist, unter Berufung auf § 570 BGB kündigen, weil er (hier: zur Ableistung des Referendardienstes) in ein erstmalig zu begründendes Beamtenverhältnis außerhalb seines Wohnortes (hier: auf Widerruf) berufen wird. § 570 BGB findet auf den Fall, daß der längerfristig gebundene Mieter erstmalig in ein Beamtenverhältnis berufen wird und wegen eines dadurch angezeigten Wohnungswechsels eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag durch Kündigung anstrebt, keine Anwendung.
    OLG Hamm
    22.04.1985
  4. 20 REMiet 3/85 - Wuchermiete; Höhe des Rückforderungsanspruchs; Freifinanzierter Wohnraum; Mietzinsüberhöhung; Nichtigkeit; Rückforderungsanspruch; Vergleichsmiete, ortsübliche; Änderungen der Vergleichsmiete
    Leitsatz: Bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge sind Veränderungen in der Höhe der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 3.3.1983 - 4 RE Miet 9/82 -).
    OLG Frankfurt a. M.
    04.04.1985
  5. 20 REMiet 3/85 - Wuchermiete, Höhe des Rückforderungsanspruchs; Freifinanzierter Wohnraum; Mietzinsüberhöhung; Wuchermiete; Nichtigkeit; Rückforderungsanspruch; Vergleichsmiete, ortsübliche; Änderungen der Vergleichsmiete
    Leitsatz: Bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge sind Veränderungen in der Höhe der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 3.3.1983 - 4 RE Miet 9/82 -).
    OLG Frankfurt a. M.
    04.04.1985
  6. 1 UH 1/85 - Staffelmietvertrag
    Leitsatz: Bei einem Staffelmietvertrag ist der Mietzins nicht im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 4 MHG betragsmäßig ausgewiesen, wenn nur der monatliche Anfangsmietzins und die (jährlichen) Erhöhungsbeträge angegeben sind.
    OLG Braunschweig
    29.03.1985
  7. 4 REMiet 5/84 - Tilgungsdarlehen des Vermieters für öffentlich geförderte Wohnungen; Zinsen als Kapitalkosten; Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: Es besteht entgegen der Auffassung des Vorlagebeschlusses kein Anlaß, von dem Rechtsentscheid des Oberlandgerichts Frankfurt vom 28. Dezember 1982 - 20 REMiet 3/82 - (NJW 1983, 1004 = ZMR 1983, 215= WuM 1983, 83 = DWW 1983, 48 = GE 1983, 169) abzuweichen. Dies bedeutet für den vorliegenden Fall: Hat sich der Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen mit dem Darlehensgeber eines zum Zwecke des Wohnungsbaues in Anspruch genommenen Tilgungsdarlehens zum Ablauf der zunächst (zu einem festen Zinssatz) vereinbarten Laufzeit, wie von vornherein vorbehalten, auf eine Fortsetzung des Darlehens zu einem (den Marktverhältnissen angepaßten) höheren Zinssatz geeinigt und soll dabei die Verzinsung weiterhin, wie von Anfang an, von dem vollen anfänglichen Darlehenskapital ohne Rücksicht auf die in der Zwischenzeit im Rahmen der festliegenden Annuitäten bewirkten fortschreitenden Kapitaltilgung berechnet werden, so darf der Vermieter die so vom ursprünglichen Darlehenskapital ohne Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Tilgung errechneten erhöhten Zinsen als Kapitalkosten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einsetzen (§§ 23 Abs. 1, 21 Abs. 2 II. BV) und auf die Mieter im Wege der Mieterhöhung umlegen.
    OLG Hamm
    28.02.1985
  8. 8 U 2406/84 - Abstandszahlung an den weichenden Mieter; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Abstandsvereinbarung; Abstandszahlung; Verwendungszweck; Arbeitsleistungen als Aufwendungen
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit und Höhe von Abstandsvereinbarungen.
    KG
    07.02.1985
  9. 2 UH 3/84 - Werkswohnung; Kündigung; Sozialklausel; Kündigungsbegründung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Räumungsprozess
    Leitsatz: 1. Die Kündigung einer werksgebundenen Wohnung im Sinne von § 565 c Satz 1 Nr. 1 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der besonderen Begründung nach § 564 b Abs. 3 BGB. 2. Zur Frage des "Nachschiebens" von Kündigungsgründen im Räumungsprozeß nach vorangegangener ordentlicher Wohnraumkündigung und zur Frage der - erneuten - Kündigung durch Klageerhebung. 3. Ein Rechtsentscheid zu den Gründen für einen Ausschluß der Sozialklausel (§ 556 a BGB) bei werksgebundenem Wohnraum im Fall des § 565 d Abs. 3 Nr. 2, 2. Alternative BGB ergeht nicht. (Erlaß eines Rechtsentscheide abgelehnt.)
    OLG Celle
    04.02.1985
  10. 20 W 152/85 - Zwangsvollstreckung - Instandsetzungsurteil; Reparatur des Heizkörpers durch Vermieter - als vertretbare Handlung; Heizkörperreparatur durch Vermieter - als vertretbare Handlung; Zwangsvollstreckung aus Urteil über Heizkörperreparatur durch Vermieter; Ermächtigung des Mieters zur Vornahme der titulierten Heizkörperreparatur; Vorschußanspruch des Mieters für Heizkörperreparatur
    Leitsatz: Ist der Vermieter verurteilt worden, einen funktionslosen Heizkörper in der Wohnung des Mieters zu reparieren, richtet sich die Zwangsvollstreckung zunächst nach § 887 ZPO, solange nicht feststeht, daß die Reparatur nur durch den Vermieter persönlich erfolgen kann. In dem Beschluß nach § 887 ZPO, worin der Mieter ermächtigt wird, auf Kosten des Vermieters unter Hinzuziehung von Handwerkern und gegebenenfalls einem Sachverständigen die Reparatur zu dulden, kann dem Vermieter zugleich aufgegeben werden, den Zutritt des Mieters zu dem Raum der Heizungsanlage zu dulden.
    KG
    31.01.1985