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Suchergebnis Urteilssuche (311 - 320 von 373)

  1. 2 K 124/93. Me - Ausgangsbehörde; Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsordnung; Aufbaugebietserklärung; Investitionsbescheinigung
    Leitsatz: 1. Abschließende Entscheidung im Sinne des Art. 14 Abs. 4 2. VermRÄndG ist die Entscheidung der Ausgangsbehörde. 2. Offensichtliche Unbegründetheit im Sinne von § 1 Abs. 2 GVO (1992) liegt nur dann vor, wenn sich die Abweisung eines Restitutionsantrages geradezu aufdrängt.
    VG Meiningen
    28.07.1993
  2. VG 9 A 114.93 - Verfügungssperre; Teilungsunrecht; aufschiebende Wirkung; Investitionsvorrangbescheid; Glaubhaftmachung der Berechtigung; Vollziehungsinteresse; Aussetzungsinteresse
    Leitsatz: 1. Die Verfügungssperre nach § 3 Abs. 3 VermG wird dann nicht ausgelöst, wenn dem Anmeldenden offensichtlich deshalb kein vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch zustehen kann, weil er nicht Berechtigter ist. 2. Die Frage, ob ein Teilungsunrecht vorliegt und ob ein Rückübertragungsanspruch unmittelbar in der Person des Erben entsteht oder aber zum Nachlaß zählt, lassen sich nicht "offensichtlich" beantworten. 3. Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens ist für die Frage, ob Aufschub zu gewähren ist, eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Investors und des Berechtigten vorzunehmen. 4. Zur Frage, wann die Berechtigung glaubhaft gemacht sein muß.
    VG Berlin
    23.07.1993
  3. 1 E 241/93. Me - Anhörung des Anmelders; Investitionsvorhaben; Anhörungsfrist; Verfahrensfehler
    Leitsatz: 1. Ist die Anhörung nach § 5 Abs. 1 InVorG nicht erfolgt, beginnt die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG nicht zu laufen, so daß ein Bescheid nach § 5 Abs. 2 Satz 2 InVorG nicht ergehen darf. 2. § 5 Abs. 1 und 2 InVorG beinhalten nicht nur Formvorschriften, so daß Verstöße nicht nach § 46 ThürVwVfG geheilt werden können. 3. Bezieht sich ein Investitionsvorhaben auf mehrere Grundstücke und findet gem. § 20 InVorG ein einheitliches Verfahren statt, wirken sich Verfahrensfehler grundsätzlich auf das gesamte Verfahren aus.
    VG Meiningen
    13.07.1993
  4. VG 13 A 228/91 - Rückübereignung; Baulandenteignung; Rückübertragung; Restitution
    Leitsatz: Die Rückübereignung eines nach dem Baulandgesetz der DDR enteigneten Grundstücks ist nur mit einem Antrag auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz möglich (gegen KG ZOV 1993, 342).
    VG Berlin
    08.07.1993
  5. SU 2 K 92.347 - unlautere Machenschaft; Nötigung; Aufforderung zur Hausreparatur
    Leitsatz: Aufforderung zur Hausreparatur keine Nötigung.
    VG Meiningen
    04.07.1993
  6. VG 25 A 701.92 - entschädigungslose Enteignung; diskriminierende Entschädigung; Überschuldung; nicht kostendeckende MIeten; Miterben
    Leitsatz: 1. Eine Enteignung ist nicht deshalb entschädigungslos, weil die Entschädigung nicht ausgezahlt, sondern mit Grundstücksbelastungen verrechnet worden ist. 2. Soweit für Eigentümer aus "kapitalistischen Staaten" Sonderregelungen zur Entschädigungshöhe bestanden, waren diese nicht immer diskriminierend. 3. Eine Überschuldung nach § 1 Abs. 2 VermG kann nur festgestellt werden, wenn die staatlich festgesetzten Niedrigmieten die einzige Ursache für die Überschuldung waren. 4. Zur Rechtsstellung einzelner Miterben.
    VG Berlin
    02.07.1993
  7. 5 K 328/93 - Investitionsvorrangbescheid; Widerspruchsbefugnis; Antragsbefugnis; Verfügungsbeschränkung
    Leitsatz: 1. Wem beim Widerspruch gegen einen Investitionsvorrangbescheid die Widerspruchsbefugnis fehlt, dem fehlt beim Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches die Antragsbefugnis. 2. Der Adressat eines Investitionsvorrangbescheids ist dann nicht widerspruchsbefugt, wenn seine Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche keine vermögensrechtliche Verfügungsbeschränkung ausgelöst hat. 3. Ein unzulässiger oder offensichtlich unbegründet erscheinender Antrag auf Rückübertragung löst keine vermögensrechtliche Verfügungsbeschränkung aus. 4. Eine "Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche", die auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils im Hinblick auf vertragliche Vereinbarungen mit dem Rechtsträger des damals volkseigenen Grundstücks über die Bebauung und Nutzung dieses Grundstücks gerichtet ist (Organisationsvertrag, Nutzungsvertrag), stellt ihrer wahren Rechtsnatur nach nicht einen vermögensrechtlichen Antrag auf Rückübertragung, sondern einen vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen als unstatthaft zu behandelnden Antrag dar, der keine vermögensrechtliche Verfügungsbeschränkung auslöst.
    VG Dresden
    28.06.1993
  8. 1 VG A 135/92 - besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage; Beschlagnahme; Sequestration; chemische Werke; Kontrollratsenteignung
    Leitsatz: Die 1945 erfolgte Beschlagnahme chemischer Werke in Mitteldeutschland stellt sich als Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage dar.
    VG Halle
    23.06.1993
  9. 3 K 1281/92 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Wird von einem Ausreisewilligen verlangt, daß er zuvor sein Grundstück veräußere, so liegt ein Fall von Machtmißbrauch vor.
    VG Dresden
    22.06.1993
  10. 5 K 383/92 - Bodenreformland; Bodenfondsrückführung; Besitzwechselverordnung; Nutzungsrecht; Neubauernwirtschaft
    Leitsatz: 1. Das Eigentum an Bodenreformland war tatsächlich nur ein dingliches Nutzungsrecht. Es war mit der Bewirtschaftungspflicht verbunden. 2. Die Rückführung des Landes in den staatlichen Bodenfonds nach der Besitzwechselverordnung stellt keine entschädigungslose Enteignung dar. 3. Die im Jahr 1954 erhobene Forderung von "Patrioten", das Bodenreformland zu kollektivieren, löst keinen Entziehungstatbestand aus, weil davon alle Bauern betroffen waren. 4. Erst 1990 erstarkte das Nutzungsrecht an Bodenreformland zu persönlichem Eigentum.
    VG Dresden
    17.06.1993