« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 373)
Sortierung:
-
VG 21 A 234.93 - Investitionsvorrang; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Änderung der Zweckbestimmung; UnternehmenseinbeziehungLeitsatz: 1. Es besteht keine Verpflichtung der für verfahren zuständigen Behörde zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Berechtigung der jeweiligen Antragsteller. 2. Die Feststellung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 InVorG, daß die beantragte Rückübertragung nach § 5 VermG ausgeschlossen ist, bedarf - um einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung im Eilverfahren standhalten zu können - einer (nachvollziehbaren) Begründung.VG Berlin14.09.1993
-
VG 25 A 538.92 - Investitionsvorrang; Beschleunigungsgebot; Vollziehbarkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Widerrufsanspruch; einstweilige Anordnung; aufschiebende WirkungLeitsatz: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrages nach § 80 Abs. 7 VwGO im Investitionsvorrangrecht.VG Berlin14.09.1993
-
1 E 267/93. Me - Rechtsschutzbedürfnis; Anordnung der sofortigen VollziehungLeitsatz: 1. Einem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides, in dem die Berechtigung des Antragstellers und die Rückübertragung seines Grundstücks festgestellt werden, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller bereits anderweitig einen Widerspruch gegen das Eigentum des Verfügungsberechtigten erwirkt hat. 2. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung des ihm erteilten Bescheides erlangt der Berechtigte und Antragsteller keine objektiv günstigere Position in Finanzierungsverhandlungen bei Kreditinstituten.VG Meiningen07.09.1993
-
VG 1 A 387.91 - Straßenreinigungsentgelt, Berechnung nach Grundstücksfläche, LandschaftsschutzgebietLeitsatz: 1. § 7 Abs. 3 Straßenreinigungsgesetz Berlin ist verfassungsgemäß. 2. Das Straßenreinigungsentgelt ist auch dann nach der gesamten Grundstücksfläche zu berechnen, wenn der überwiegende Teil (hier: ca. 4/5) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin25.08.1993
-
VG 29 A 1212/93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nichtigkeitsklage; Feststellungsklage; Wiederaufgreifen; Genehmigungsverfahren; Feststellungsinteresse; Rechtsschutzbedürfnis; TeilungsunrechtLeitsatz: Unzulässigkeit einer Nichtigkeits Feststellungsklage: Die Grundstücksverkehrsgenehmigung für ein nach dem 18. Oktober 1989 geschlossenes Rechtsgeschäft kann nur durch einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 AnmVO angegriffen werden. Ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung nach der allgemeinen, die Besonderheiten des Teilungsunrechts unberücksichtigt lassenden Bestimmung des § 43 Abs. 1 VwGO besteht daneben nicht.VG Berlin19.08.1993
-
C 4 K 446/92 - Ausreiseverkauf; unlautere Machenschaft; Nötigung; redlicher Erwerb; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; RückübertragungsausschlussLeitsatz: 1. Wurde von den Behörden der DDR die Genehmigung der Ausreise davon abhängig gemacht, daß der Eigentümer sein Grundstück an DDR-Bewohner veräußerte, liegt eine Nötigungslage vor. 2. Für den Ausschluß der Rückgabe wegen redlichen Erwerbs kommt es nur auf den gegenwärtigen Eigentümer und nicht auf einen früheren Erwerber an.VG Chemnitz18.08.1993
-
SU 2 K 92.291 - besatzrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund; Auslegungsexzess; Deutsche Wirtschaftskommission; SMAD-Befehl Nr.64; SequestrationLeitsatz: Die Enteignung einer Gaststätte unter Herrschaft der SMAD ist selbst dann nicht rückgängig zu machen, wenn sie nur an ein Unternehmen verpachtet war und im Zuge dessen Enteignung mit-enteignet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Enteignung auf der exzessiven Auslegung von Normen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht.VG Meiningen18.08.1993
-
2 A 442/92 - Neubauerneigentum; Bodenreformland; Vermögenswert; Kausalzusammenhang; Machtmissbrauch; Vermögensverlust; Besitzwechsel; BewirtschaftungsaufgabeLeitsatz: 1. Neubauerneigentum an Bodenreformland ist ein rückerstattungsfähiger Vermögenswert. 2. Das Verlangen der DDR-Behörden gegenüber einem Ausreisewilligen, vor der Ausreise Vermögenswerte zu veräußern oder auf Eigentum zu verzichten, stellt eine unlautere Machenschaft im Sinne des Vermögensgesetzes dar. 3. Es fehlt an einem restitutionsrechtlichen Zusammenhang zwischen Machtmißbrauch und Vermögensverlust, wenn der Berechtigte das Bodenreformland nach den einschlägigen besitzwechselrechtlichen Vorschriften der DDR unabhängig von dem Verzicht allein deswegen verloren hätte, weil er die Bewirtschaftung der Nutzfläche aus Altersgründen aufgeben mußte. 4. Verdrängte Neubauern müssen denen gleichgestellt werden, die nach dem Bodenreformgesetz von 1990 Volleigentum erworben haben.VG Dessau10.08.1993
-
2 B 520/93 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme; Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Malte von PutbusLeitsatz: Zur Frage, ob die auf der Insel Rügen befindlichen Ländereien gegen den Eigentümer gerichteten nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen unterlagen und deshalb nicht von der Bodenreform betroffen waren.VG Greifswald09.08.1993
-
2 VG A 222/91 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Enteignungsexzess; Verstorbener; objektbezogene Enteignung; Rückübertragungsausschluss; besatzungsrechtliche Maßnahme; besatzungshoheitliche Maßnahme; SMAD-Befehl 64; SMAD-Befehl 124Leitsatz: Bei einer Vermögensentziehung nach den SMAD-Befehlen 64 und 124 handelt es sich in der Regel um objektbezogene Maßnahmen, so daß es nicht darauf ankommt, ob der Enteignete noch lebte. Die Enteignung ist als besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Maßnahme nicht rückgängig zu machen.VG Halle28.07.1993