Urteil entschädigungslose Enteignung
Schlagworte
entschädigungslose Enteignung; diskriminierende Entschädigung; Überschuldung; nicht kostendeckende MIeten; Miterben
Leitsätze
1. Eine Enteignung ist nicht deshalb entschädigungslos, weil die Entschädigung nicht ausgezahlt, sondern mit Grundstücksbelastungen verrechnet worden ist.
2. Soweit für Eigentümer aus "kapitalistischen Staaten" Sonderregelungen zur Entschädigungshöhe bestanden, waren diese nicht immer diskriminierend.
3. Eine Überschuldung nach § 1 Abs. 2 VermG kann nur festgestellt werden, wenn die staatlich festgesetzten Niedrigmieten die einzige Ursache für die Überschuldung waren.
4. Zur Rechtsstellung einzelner Miterben.
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