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Urteil Rückübereignung
Schlagworte
Rückübereignung; Baulandenteignung; Rückübertragung; Restitution
Leitsatz
Die Rückübereignung eines nach dem Baulandgesetz der DDR enteigneten Grundstücks ist nur mit einem Antrag auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz möglich (gegen KG ZOV 1993, 342).
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