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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 373 von 373)

  1. 2 Z BR 125/92 - Heizkostenabrechnung; Einrohrheizung; Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Heizkostenverteiler; Ausgleich unterschiedlichen Wärmebedarfs
    Leitsatz: 1. Die Erfassung des Wärmeverbrauchs an den Heizkörpern durch Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip ist auch bei einer Einrohrheizung, die nicht über den Bereich einer Nutzungseinheit hinaus verwendet wird, ein geeignetes Erfassungssystem, obgleich bei einer solchen Heizung ein großer Teil der verbrauchten Wärme nicht über die Heizkörper, sondern über die Ringleitung abgegeben wird. 2. Der sich aus der Lage und den baulichen Besonderheiten einer Wohnung ergebende größere Wärmebedarf ist grundsätzlich nicht durch Zu- und Abschläge bei der Heizkostenabrechnung unter den anderen Wohnungseigentümern auszugleichen. Führt die der Heizkostenverordnung entsprechende Abrechnung jedoch wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles zu einer nach Treu und Glauben unzumutbaren Mehrbelastung eines Wohnungseigentümers, so kann dieser eine Änderung verlangen.
    BayObLG
    28.01.1993
  2. 2 A 263/92 - Kommanditisten; Kommanditgesellschaft; Quorum; Betriebsfortführung; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Geschäftsbetriebseinstellung
    Leitsatz: Stellen die Kommanditisten einer in Volkseigentum übergegangenen Kommanditgesellschaft mit ausreichendem Quorum bei der Treuhandanstalt einen Antrag auf Privatisierung und weisen sie dabei darauf hin, daß es sich um Vermögen der "ehemaligen Ziegelei K." handele, so ist das so anzusehen, als ob der Betrieb nicht fortgeführt werden solle. Die Rückgabe der Vermögenswerte hat dann an die Kommanditisten und nicht an die ehemalige Gesellschaft und damit an die Treuhandanstalt zu erfolgen.
    VerwG Dessau
    13.01.1993
  3. 03 Lw 7/91 - Nutzungsvertrag; Schadenshaftung; Landkreis
    Leitsatz: Frage der Rechtsnachfolge: Keine Haftung des Landkreises, des Landes oder der Bundesrepublik Deutschland für Schäden aufgrund eines 1978 mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Nutzungsvertrages.
    KreisG Weimar
    11.01.1993