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Suchergebnis Urteilssuche (271 - 280 von 373)
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OVG 2 B 35.92 - Baulast; Fortbestand der Baulast bei Zwangsversteigerung; Ordnungsverfügung; Zwangsmittel; Beheizung; Warmwasserversorgung; NachbargrundstückLeitsatz: 1. Mit einer Baulast kann auch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Beheizung des Nachbargrundstücks übernommen werden. 2. Der Übergang des durch die Baulast verpflichteten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung und die Aufteilung des begünstigten Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum berühren den Bestand der Baulast nicht. 3. Der Verstoß gegen die mit einer Baulast übernommene Verpflichtung ist ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, der die Bauaufsichtsbehörde zum Erlaß einer mit Zwangsmitteln durchsetzbaren Ordnungsverfügung berechtigen kann.OVG Berlin29.10.1993
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OVG 5 B 1.93 - Zweckentfremdung; Ersatzwohnraum; Dachausbau; öffentliche FörderungLeitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist zu genehmigen, wenn angemessener Ersatzwohnraum angeboten wird. 2. Auch ein durch öffentliche Mittel geförderter Dachausbau kann Ersatzwohnraum sein. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin10.06.1993
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OVG 5 S 26.93 - Zweckentfremdung; Übernachtung von Arbeitnehmern; WohnnutzungLeitsatz: Das Übernachtenlassen von Arbeitnehmern in einer zu diesem Zweck gekauften Wohnung ist eine Zweckentfremdung. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin28.05.1993
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OVG 5 S 24.93 - Zweckentfremdung; Zimmervermietung; Schlafstellenvermietung; WohnnutzungLeitsatz: Eine Kombination von gewerblicher Zimmervermietung und Schlafstellenvermietung verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbot (Aufhebung von VG Berlin, GE 1993, 601).OVG Berlin28.05.1993
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10 B 681/93 - Kein Einspruch des Nachbarn auf Einstellung des Betriebs einer Mobilfunkanlage wegen bloßer Besorgnis der GesundheitsgefahrLeitsatz: 1. Nachbarn können nur Schutz vor, nicht aber Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren im Wege der Bauaufsicht verlangen. 2. Es spricht viel dafür, daß den Verwaltungsgerichten keine Kompetenz zusteht, durch ein Verbot der Technologie ein gesetzgeberisches Handeln zu erzwingen. 3. Auch unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben begründet nicht jede noch unerforschte Wirkung einen Abwehranspruch für denjenigen, der sich subjektiv bedroht fühlt.OVG Münster18.05.1993
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OVG 5 B 48.92 - Zweckentfremdung; Leerstand; Vorübergehende WohnraumnutzungLeitsatz: Die vorübergehende Wohnraumnutzung durch polnische Arbeitnehmer beseitigt keinen Leerstand im Sinne des Zweckentfremdungsrechts.OVG Berlin04.02.1993
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1 K 3477/93 - Heilung von Zustellungsmängeln; Präklusionswirkung; Ausschlußwirkung; Anmelderausschluss; Anhörung des Anmelders; Investitionsvorrangverfahren; AmtsermittlungspflichtLeitsatz: 1. Eine Heilung von Zustellungsmängeln nach § 9 Abs. 2 SächsVwZG kommt nicht in Betracht, wenn ein außerordentlicher Rechtsbehelf nach § 80 Abs. 5 VwGO ausnahmsweise fristgebunden ist. 2. Präklusionswirkungen im Sinn von § 5 Abs. 2 Satz 3 InVorG treten für das gerichtliche Verfahren nur insoweit ein, als die Amtsermittlungspflicht des Gerichtes davon nicht berührt wird. Die Ausschlußwirkung umfaßt daher nur das Vorbringen bezüglich eines eigenen Vorhabens des Anmelders. 3. Bei der Glaubhaftmachung seiner Berechtigtenstellung im Sinn des Vermögensgesetzes ist der Anmelder entgegen § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG im gerichtlichen Verfahren nicht ausgeschlossen.VG Chemnitz28.12.1993
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2 A 1014/92 - IG Metall; Deutscher Metallarbeiterverband; Rechtsnachfolge; verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: Die IG Metall ist Rechtsnachfolgerin des Deutschen Metallarbeiterverbandes.VG Magdeburg16.12.1993
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- 4 K 342/92 (VG) - SMAD-Befehl Nr. 64; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; RückübertragungsausschlussLeitsatz: Enteignung durch Bezugnahme auf SMAD-Befehl Nr. 64.VG Dresden15.12.1993
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1 K 3841/93 - Anhörungsverfahren; Anmelder; Vorhabenplan; Beurteilungsspielraum; Erbengemeinschaft; InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: 1. An der Durchführung des Anhörungsverfahrens im Sinn von § 5 InVorG sind alle dem Vermögensamt des Belegenheitsortes bekannten Anmelder zu beteiligen. 2. Enthält der Vorhabenplan keine Angaben zur zeitlichen Dauer des Vorhabens und zum Kaufpreis des Grundstückes und macht die zuständige Stelle diesen Vorhabenplan zur Grundlage ihrer Entscheidung nach § 7 Abs. 1 InVorG, so hat sie den ihr bei der Vor bereitung ihrer Entscheidung zustehenden Beurteilungsspielraum nicht in dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmen ausgefüllt. 3. Beim Vorliegen einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist der Investitionsvorrangbescheid allen ihren Mitgliedern gemäß § 9 Abs. 1 InVorG zuzustellen.VG Chemnitz14.12.1993