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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 373)

  1. VG 25 A 426.93 - Investitionsvorrangverfahren; Betriebseinweisung; Investitionsvorhaben; Gleichwertigkeit; Anhörungsverfahren; verfolgungsbedingter Vermögensverlust
    Leitsatz: 1. Auf Vermögenswerte, die in der Zeit von 1933 bis 1945 entzogen worden sind, findet das InVorG Anwendung. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Investitionsvorhaben ist die Sechs-Wochen-Frist gemäß § 5 Abs. 3 InVorG. 3. Bei vorgetragenen Mängeln des Anhörungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Kl. ordnungsgemäß angehört worden ist, nicht darauf, ob das auch auf alle anderen Beteiligten zutrifft. 4. Zur Frage mehrfacher Investitionsvorrangverfahren und mehrfacher vorläufiger Einweisungen.
    VG Berlin
    09.12.1993
  2. 4 A 189/93 - Investitionsvorrangbescheid; Investor; Klagebefugnis; Rechtsreflex; Verfügungssperre
    Leitsatz: Der potentielle Investor hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides.
    VG Magdeburg
    01.12.1993
  3. 4 A 239/91 - staatlicher Verwalter; Verwaltungskonto; Pflichtverletzung; Kontoguthaben; Treuhandverwaltung; Sparguthaben
    Leitsatz: Es besteht kein Anspruch gegen den staatlichen Verwalter auf Ersatz eines nicht mehr vorhandenen Bestandes eines Verwaltungskontos, wenn die Mittel ohne Pflichtverletzung an den Staat abgeführt worden sind.
    VG Magdeburg
    30.11.1993
  4. 2 (4) K 455/93 - Grundstückszuordnung; Aktivlegitimation
    Leitsatz: Keine Klage des Berechtigten gegen die Zuordnung des rückgabebefangenen Grundstücks.
    VG Potsdam
    29.11.1993
  5. VG 31 A 19.93 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; verfolgungsbedingte Enteignung; Gemeingebrauch; komplexer Wohnungsbau; Ersatzgrundstück
    Leitsatz: Die Ausschlußgründe der §§ 4, 5 VermG sind auch dann anzuwenden, wenn Rückübertragungsansprüche nach § 3 Abs. 1 VermG i. V. m. § 1 Abs. 6 VermG geltend gemacht werden.
    VG Berlin
    22.11.1993
  6. SU 2 K 92.337 - Rückübertragungsausschluss; Anwendbarkeit des VermG; Unternehmensrückgabe; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck
    Leitsatz: 1. Die Entscheidung des sachlich unzuständigen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen führt nicht zur Aufhebung des Bescheides, wenn dem Kl. hierdurch kein Rechtsnachteil entsteht. 2. Zur Anwendbarkeit des VermG bei vorangegangener Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz. 3. Anforderungen an den Nachweis von Machtmißbrauch i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG.
    VG Meiningen
    09.11.1993
  7. VG 31 A 859.93 - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Anträge gegen Privatisierungsmaßnahmen der Treuhandanstalt; Treuhandanstalt; Privatisierungsmaßnahme
    Leitsatz: Anträge gegen Privatisierungsmaßnahmen der Treuhandanstalt gehören vor die ordentlichen Gerichte.
    VG Berlin
    05.11.1993
  8. 4 E 769/93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Zuständigkeit; Gerichtsstand der belegenen Sache; Antragsgegnerin; Treuhandanstalt; Rechtsnachfolger; Berechtigte; Bodenreformgrundstück
    Leitsatz: 1. Für die Verwaltungsklage gegen die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung ist - jedenfalls vor Inkrafttreten des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes - das Gericht der belegenen Sache zuständig. 2. Richtige Antragsgegnerin ist die Treuhandanstalt und nicht deren Präsidentin. 3. Der (vermeintliche) Rechtsnachfolger einer ehemaligen DDR-Massenorganisation gehört hinsichtlich eines durch die Bodenreform volkseigen gewordenen Grundstücks nicht zu den nach dem Vermögensgesetz ausgewiesenen Berechtigten.
    VG Weimar
    05.11.1993
  9. VG 25 A 782.93 - Investitionsvorrangbescheid; Zugang; Verfügungsberechtigung; Verfügungsverbot; Unterlassungspflicht
    Leitsatz: 1. Zeitpunkt des Entstehens eines Investitionsvorrangbescheides durch Zustellung. 2. Der Berechtigte darf nicht nur materiell rechtswidrige Investitionsvorrangbescheide abwehren, sondern auch solche, die unter Verstoß gegen Zuständigkeitsnormen ergangen sind, bekämpfen.
    VG Berlin
    02.11.1993
  10. VG 30 A 7.93 - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Erwerbsvorgang; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ursachenzusammenhang
    Leitsatz: Das Vermögensgesetz findet keine Anwendung auf die mit der Li-ste C zur Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum des Magistrats von Groß-Berlin vom 10. Mai 1949 enteigneten Vermögenswerte.
    VG Berlin
    29.10.1993