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II R 29/92 - Grunderwerbsteuer; Weiteranwendung des DDR-RechtsLeitsatz: 1. Die im Einigungsvertrag enthaltene Anordnung der befristeten Weiteranwendung des Rechts der ehemaligen DDR auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt es nicht gegen Art. 3 des Grundgesetzes, wenn dadurch im Beitrittsgebiet vorübergehend ein höherer Grunderwerbsteuersatz galt als im übrigen Bundesgebiet. 2. Die fehlende demokratische Legitimation gesetzlicher Vorschriften der ehemaligen DDR wird für die Zeit nach dem Beitritt ersetzt durch die Anordnung des Gesetzgebers der Bundesrepublik Deutschland über ihre (befristete) Weiteranwendung. Sie sind lediglich inhaltlich am Grundgesetz zu messen. 3. Das nach dem Beitritt (befristet) weiter anzuwendende GrEStG DDR ist partielles Bundesrecht und damit revisibel im Sinne des § 118 Abs. 1 FGO. Für die Zeit vor dem Beitritt ist es wie partielles Bundesrecht zu behandeln und ebenfalls revisibel.BFH19.05.1993
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II R 23/92 - Grunderwerbsteuer; Grundstücksverkehrsgenehmigung als Voraussetzung für GrunderwerbsssteuerLeitsatz: Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG DDR ist nur erfüllt, wenn die zur Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages erforderliche Genehmigung erteilt ist. Die Erteilung der Genehmigung ist für das Entstehen der Steuer erforderlich.BFH19.05.1993
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2Z BR 113/93 - Wohnungseigentum; Bodenbelag als Sondereigentum; Estrich als Gemeinschaftseigentum; bauliche Veränderung; TrittschallschutzLeitsatz: 1. Der Bodenbelag ist sondereigentumsfähig; dagegen gehört die darunterliegende Trittschalldämmung (Estrich) zum gemeinschaftlichen Eigentum. 2. Verringert ein Wohnungseigentümer durch Auswechseln des Bodenbelages (Parkett statt Teppich) in seinem Sondereigentum den Trittschallschutz, so übersteigen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht, solange die Anforderungen der DIN 4109 an den Trittschallschutz eingehalten werden. 3. Ein Wohnungseigentümer kann verlangen, daß das Trampeln auf den Boden durch Kinder in der darüberliegenden Wohnung unterlassen wird.BayObLG, 2. Zivilsenat16.12.1993
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2 C 176/93 - Schönheitsreparaturen; Altmietvertrag-DDRLeitsatz: Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat der Mieter in den neuen Ländern keine Schönheitsreparaturen auszuführen.KreisG Eberswalde16.11.1993
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RE-Miet 2/93 - Rechtsentscheid; Vorlagevorausetzungen; Verwertungskündigung; Abrißkündigung; Genehmigung des NeubausLeitsatz: 1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB, weil er das Gebäude, in dem sich der vermietete Wohnraum befindet, abreißen und durch einen Neubau ersetzen will, so ist es für die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich, daß im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung des Neubaus vorliegt. 2. Die Kündigung ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der Vermieter in dem Kündigungsschreiben die bereits vorliegende baurechtliche Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes nicht erwähnt hat.BayObLG31.08.1993
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4 U 45/93 - Rechtsentscheidsvorlage; Entscheidungserheblichkeit; Überholung; Parabolantenne; Kabelanschluss; AusländerLeitsatz: Grundsätzlicher Anspruch eines ausländischen Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne auch bei verkabeltem Haus (Leitsatz der Redaktion).HansOLG Hamburg30.08.1993
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4 U 45/93 - Rechtsentscheidvorlage; Zulässigkeit; Überholung; Parabolantenne; Breitbandkabelanschluss; AusländerLeitsatz: Grundsätzlicher Anspruch eines ausländischen Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne auch bei verkabeltem Haus (Leitsatz der Redaktion).HansOLG30.08.1993
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RE-Miet 5/92 - Wohnraummietvertrag; befristetes Mietverhältnis; bedingtes Mietverhältnis; Lebenszeitmietvertrag; EndzeitpunktLeitsatz: Ein auf die Lebenszeit des Mieters abgeschlossener Mietvertrag über Wohnraum begründet ein befristetes, auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis.BayObLG02.07.1993
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12 S 33/93 - Eigentumsnachweis bei Grundstücken, Beweiskraft von Nebenurkunden (hier: Lageplan für Fernmeldekabel); Pachtvertrag des VKSK; Besitzrecht des Kleingärtners aufgrund Nutzungsvertrages des Kleingartenvereins mit Eigentümer; Vertrauensschutz des NutzersLeitsatz: 1. Eigentumsnachweis bei Grundstücken, Beweiskraft von Nebenurkunden (hier: Lageplan für Fernmeldekabel). 2. Die Darlegungslast des die Sache herausverlangenden Klägers hindert das Gericht, von Amts wegen Grenzfeststellungen zu treffen. 3. Der Nutzungsvertrag eines Kleingartenvereins schafft dem nutzenden Vereinsmitglied ein eigenes Besitzrecht gegenüber dem Eigentümer. 4. Zum Vertrauensschutz des Nutzers und seines Rechtsnachfolgers.BezG Frankfurt/Oder23.06.1993
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5 C 1/92 - Nutzungverhältnis; Überlassungsvertrag; Schriftform; Bebauungsrecht; KündigungLeitsatz: Der nach § 312 Abs. 1 ZGB für eine Bebauung nach § 313 Abs. 2 ZGB geforderten Schriftform bedarf es dann nicht , wenn die jahrelange Hinnahme eines durch einen früheren Überlassungsvertrag geschaffenen Zustandes durch die Wohnungsverwaltung einen Vertrauenstatbestand zugunsten des Nutzers geschaffen hat, dass das dadurch eingeräumte Bebauungsrecht nicht (weiter)in Abrede gestellt wird - ohne dieses Recht durch einen später abgeschlossenen Überlassungsvertrag ausdrücklich aufzuheben.KreisG Zossen10.06.1993