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Suchergebnis Urteilssuche (341 - 350 von 373)

  1. VG 10 A 19.93 - Zweckentfremdung; Unterbringung von Firmenmitarbeitern
    Leitsatz: Werden Wohnräume vorübergehend an auswärtige Arbeitnehmer einer Firma vermietet, kann ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot ausscheiden.
    VG Berlin
    10.03.1993
  2. VG 21 A 648.92 - gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; einstweilige Anordnung; Vergütungsanspruch
    Leitsatz: Für ehemals staatlich verwaltete Vermögenswerte kann auch dann ein gesetzlicher Vertreter gemäß § 11 b VermG bestellt werden, wenn die staatliche Verwaltung nicht gesetzlich mit Ablauf des 31. Dezember 1992 endete, sondern vorher durch Entscheidung der Behörde aufgehoben wurde. Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung.
    VG Berlin
    26.02.1993
  3. C 1 K 401/92 - Vermögenszuordnung; Vorrang des Restitutionsanspruchs; SED-Vermögen
    Leitsatz: 1. Das Prinzip Restitution vor Entschädigung gilt für das Recht der Vermögenszuordnung auch im Bereich des öffentlichen Vermögens, d. h. der Altanspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag hat (in materieller Hinsicht) Vorrang vor der Vermögenszuordnung gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 Einigungsvertrag. 2. Das Vermögen des ehemaligen "Organisationseigenen Betriebes (OEB) Fundament" - als Verwalter des Vermögens der ehemaligen SED - ist, sofern kein materiell-rechtsstaatlicher Erwerb im Sinne des Grundgesetzes vorliegt, dem früheren Eigentümer zurückzuübertragen.
    VG Chemnitz
    09.02.1993
  4. C 1 K 278/92 - Zuständigkeit für Vermögenszuordnung; Treuhandanstalt; Behördenangabe in Verwaltungsakt
    Leitsatz: 1. Für die Vermögenszuordnung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 VZOG ist die Präsidentin der Treuhandanstalt als Behörde der Bundesrepublik Deutschland und nicht die Treuhandanstalt als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig. 2. Eine von der Präsidentin der Treuhandanstalt zu ermächtigende Person i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 VZOG kann nur eine natürliche Person und nicht eine Außenstelle der Treuhandanstalt sein. 3. Schriftliche Verwaltungsakte, die über die erlassende Behörde widersprüchliche Angaben enthalten, sind rechtswidrig und aufzuheben.
    VG Chemnitz
    09.02.1993
  5. VG 13 A 383/90 - Einigungsvertrag; Wiedergutmachung; Enteignungsmaßnahmen; Rückübertragung; Restitution; Vermögensübertragung; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. In der DDR und in Berlin (Ost) belegenes Grundvermögen, das nach DDR Recht enteignet worden ist, kann derzeit nur nach Maßgabe des Vermögensgesetzes zurückgefordert werden. 2. Das von beiden deutschen Staaten getragene Vermögensgesetz ist Ausdruck des Wiedergutmachungsgedankens unter Berücksichtigung eines sozialverträglichen Ausgleichs. Als spezielleres Gesetz schließt es den Rückgriff auf sonstige Rückgabeansprüche aus. 3. Durch den Einigungsvertrag ist die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aufgrund des Rehabilitierungsgesetzes der DDR außer Kraft getreten; insoweit hat § 1 Abs. 7 des Vermögensgesetzes vorläufig jede Bedeutung verloren. 4. Die vom BGH über die Unwirksamkeit rechtsgeschäftlicher Vermögensübertragungen in der DDR entwickelten Grundsätze lassen sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit staatlicher Enteignungsmaßnahmen nicht entsprechend anwenden. 5. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit solcher Enteignungsmaßnahmen ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig. Soweit nach dem Vermögensgesetz Rückübertragungsansprüche ausgeschlossen sind, ist dies verfassungsrechtlich unbedenklich.
    VG Berlin
    04.02.1993
  6. VG 21 A 541.92 - besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; SMAD-Enteignung; Liste 3
    Leitsatz: Die unter Liste 3 enteigneten Vermögenswerte unterliegen der Rückerstattung. § 1 Abs. 8 lit. a 1. Halbs. VermG.
    VG Berlin
    29.01.1993
  7. C 2 K 1206/92 - Nutzungsrechtsübertragung; Entziehungstatbestände; Vertretungsvollmacht; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss
    Leitsatz: 1. Begriffsbestimmung und Abgrenzung der Entziehungstatbestände. 2. Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen, wenn die Eigentumsrechte noch bei ihrem früheren Inhaber verblieben sind. 3. Ein ohne Vertretungsvollmacht geschlossener Vertrag ist nach DDR-Recht nichtig. 4. Der Kaufvertrag über ein Haus bedurfte zur Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch. 5. Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einem Hausgrundstück bedurfte zur Wirksamkeit der staatlichen Genehmigung.
    VG Chemnitz
    28.01.1993
  8. IV K 590/91 (VG) - Überschuldung; Bewohnbarkeit; Instandsetzungsmaßnahmen; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverzicht; Zeitwert des Grundstücks
    Leitsatz: 1. Für eine unmittelbar bevorstehende Überschuldung bilden bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Umfang der baulichen Schäden an dem Gebäude und die damit einhergehende Einschränkung der bestimmungsgemäßen Tauglichkeit als Wohngebäude Anhaltspunkte. 2. Bei der Feststellung, ob und in welchem Umfang ein Gebäude zum Zeitpunkt der Eigentumsaufgabe noch bewohnbar war, kann nicht der heutige Maßstab zugrunde gelegt werden, sondern müssen im Einzelfall die damaligen Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit berücksichtigt werden. 3. Als Nachweis für gebotene und zugleich nicht unerhebliche Reparaturen können bereits eingeholte Kostenvoranschläge sowie die Tatsache dienen, daß Teile eines Wohngebäudes bereits baupolizeilich gesperrt waren oder eine solche Sperrung abzusehen war.
    VG Dresden
    27.01.1993
  9. C 2 S 1412/92 - Investor; Investitionsvorrangbescheid; Zustellung; Vollziehungsfrist; aufschiebende Wirkung; Rechtsschutzinteresse; Berechtigung des Anmelders; Investitionszweck; Vorhabenplan; Sperregelungen
    Leitsatz: 1. Der Lauf der Frist nach § 9 Abs. 1 InvorG beginnt mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Investitionsvorrangbescheides (Zustellung durch eingeschriebenen Brief). 2. Für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung besteht ein Rechtsschutzinteresse auch dann, wenn ein entsprechender Antrag bei der Ausgangsbehörde bereits erfolglos war. 3. Die Berechtigung ist glaubhaft, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, daß der Anmelder von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war. 4. Voraussetzungen für die Annahme eines besonderen Investitionszweckes nach dem Vorhabenplan. 5. Investitionen, die entweder nicht durch § 3 Abs. 3 bis 5 VermG ausgeschlossen sind oder die vor Inkrafttreten der Sperregelungen möglich waren, bedürfen keiner freistellenden Wirkung eines Investitionsvorrangbescheides. 6. Der besondere Investitionszweck ergibt sich nicht daraus, daß der Investor außerstande ist, die Miete für seine bisherige Betriebsstätte zu zahlen.
    VG Chemnitz
    26.01.1993
  10. II R 71/92 - Beitrittsgebiet; Grundstückskaufvertrag; Grunderwerbssteuer; Bemessungsgrundlage
    Leitsatz: Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Grundstückskaufvertrag, der zwar während des zeitlichen Geltungsbereiches des GrEStG DDR abgeschlossen wurde, für den aber eine erforderliche behördliche Genehmigung erst im zeitlichen Anwendungsbereich des GrEStG 1983 wirksam erteilt wurde, ist insgesamt das GrEStG 1983 anzuwenden. Dies hat zur Folge, daß für diesen Rechtsvorgang die Steuer mit 2 v. H. der Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. .
    BFH
    19.05.1993