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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 546)

  1. 1 W 1609/95 - DDR-Grundstück; Erbeinsetzung bei interlokaler Nachlaßspaltung; Testamentsanfechtung; Testamentsvollstreckung für den abgespaltenen Nachlass
    Leitsatz: 1. Zur Frage, daß nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 4. Oktober 1995 - IV ZB 5/95) Ansprüche aus dem Vermögensgesetz nicht geeignet sind, eine Nachlaßspaltung herbeizuführen. 2. Hat der Erblasser mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern, der in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1976 und dem 2. Oktober 1990 verstorben ist, in einem Testament eine Person oder mehrere Personen als Erben eingesetzt, gilt diese Erbeinsetzung auch für das in der ehemaligen DDR belegene Immobilienvermögen, es sei denn, in dem Testament findet sich ein Anhaltspunkt für die Annahme, daß diese Erbeinsetzung sich nicht auf das erwähnte Immobilienvermögen bezieht. 3. Im Falle einer Nachlaßspaltung beurteilt sich die Frage der Testamentsanfechtung nach dem Recht des Gebietes, in dem der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. 4. Hat der Erblasser Testamentsvollstreckung auch für den abgespalteten Nachlaß angeordnet, richtet sich die Testamentsvollstreckung insoweit nach dem Recht der ehemaligen DDR; ein Testamentsvollstreckervermerk ist in den Erbschein, der die Erbfolge in den abgespalteten Nachlaß bezeugt, nicht aufzunehmen.
    KG
    21.11.1995
  2. 24 W 5582/95 - Verfahrensgegenstand bei Geltendmachung von Hausgeldrückständen
    Leitsatz: Die in eine Jahres- und Einzelabrechnung aufgenommenen Vorjahresrückstände eines Wohnungseigentümers werden bei ihrer gerichtlichen Geltendmachung Verfahrensgegenstand, auch wenn die Abrechnungsschuld materiell auf vorangegangene Abrechnungsbeschlüsse gestützt werden muß.
    KG
    08.11.1995
  3. 24 W 3046/95 - Wohnungseigentum; Gehölzbeseitigung; Strauchrückschnitt; Sondernutzungsfläche
    Leitsatz: Die Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche kann nicht verlangt werden, wenn durch dessen Rückschnitt auf ein gemeinverträgliches Maß die Beeinträchtigung entfällt (wie BayObLG, DWE 1995, 28 = WE 1995, 345).
    KG
    08.11.1995
  4. 2 UH 1/95 - Mieterhöhung; Kappungsgrenze; Wirksamkeitszeitpunkt
    Leitsatz: Für die Feststellung der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG ist der Mietzins zugrunde zu legen, der drei Jahre vor dem Wirksamwerden des Erhöhungsverlangens geschuldet wurde; auf den drei Jahre vor Zugang des Erhöhungsverlangens geschuldeten Mietzins kommt es nicht an (Anschluß an den Rechtsentscheid des BayObLG vom 10. März 1988 - RE-Miet 2/88 = WuM 1988, 117 = ZMR 1988, 228 = DWW 1988, 162).
    OLG Celle
    31.10.1995
  5. 10 U 3884/94 - Maklerprovision; Verflechtung
    Leitsatz: Zum Ausschluß des Provisionsanspruchs des Maklers gegenüber dem Käufer bei wirtschaftlicher Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer (Leitsatz der Redaktion).
    KG
    30.10.1995
  6. 5 U 1747/94 - Sittenwidrige Schädigung; Vorsatz; Schädigungsabsicht; Grundstückskauf; Rechtsanwalt
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt begeht eine sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB, wenn er als Bevollmächtigter einer ausländischen Gesellschaft dergestalt Grundstücksgeschäfte abschließt, daß er eine Baulandparzelle (1.438 qm) von einer Ortsgemeinde zu einem Quadratmeterpreis von 102 DM (16.3.1990) ankauft und hiervon eine Teilparzelle (214 qm) gut fünf Monate später (24.8.1990) an ein finanziell schwaches Ehepaar zu einem Quadratmeterpreis von 466,35 DM (also mehr als 400 % über dem marktüblichen Preis gemäß Sachverständigengutachten) verkauft.
    OLG Koblenz
    26.10.1995
  7. Kart U 3408/94 - Beweislast; Kreditvaluta; Gläubigerbank; Kreditrückzahlungsverpflichtung; Auszahlungsbeweis; Bankkredit; ausländisches Unternehmen; unredlicher Erwerb; Kreditverschuldung; Schutzanordnung; Stundung; Verjährung
    Leitsatz: 1. a) Die Beweislast für die Auszahlung der Kreditvaluta in der DDR verbleibt auch dann bei der jetzigen Gläubigerbank, wenn diese - negativ - auf Feststellung des Nichtbestehens der Kreditrückzahlungsverpflichtung verklagt wird. b) Zum Beweis der Auszahlung von DDR Bankkredit reicht es nicht aus, daß aa) als Voraussetzung für die Auszahlung vereinbarte hypothekarische Sicherheiten im Grundbuch eingetragen sind und/oder bb) die Bilanz des als Schuldner in Anspruch genommenen Unternehmens ohne die Möglichkeit der Einzelzuordnung Kreditschulden in nur ungefähr der passenden Höhe ausweist. 2. Der Anspruch auf Rückzahlung eines DDR Bankkredits gegen ein ehedem DDR Verwaltung unterworfenes ausländisches Unternehmen ist wegen unredlichen Erwerbs als unzulässige Rechtsausübung ausgeschlossen, wenn die Kreditverschuldung entgegen dem DDR-gesetzlichen Gebot des Schutzes und der Erhaltung ausländischen Vermögens Element einer staatlichen Strategie war, es systematisch auszuhöhlen. 3. Die mit dem ausländischen Unternehmen unter DDR-Verwaltung vereinbarte Stundung seiner Kreditschuld war als sinnentleert entfallen, als dem Unternehmen durch Entzug der Nutzung seines Betriebsvermögens jegliche Einnahmequelle für die Zurückzahlung genommen war, und es konnte von da ab die nach dem ZGB-DDR zweijährige Verjährung des Rückzahlungsanspruchs ihren Lauf nehmen.
    KG
    25.10.1995
  8. 8 U 1807/94 - Rechtswegzuständigkeit; Baulandenteignung; Grundbuchberichtigung; Zustellung der Enteignungsentscheidung
    Leitsatz: 1. Bei Enteignung nach § 16 DDR BaulandG ist für den Antrag auf Grundbuchberichtigung der ordentliche Rechtsweg gegeben. 2. Mangels ordnungsgemäßer Zustellung der Enteignungsentscheidung ist die Enteignung unwirksam.
    OLG Dresden
    25.10.1995
  9. 7 U 171/94 - Umweltfehler; Mangel; Fehler der Mietsache; Geschäftsraummiete; Mietminderung; vertragsgemäßer Gebrauch
    Leitsatz: 1. Beeinträchtigungen des Zugangs zu einem vermieteten Geschäftslokal durch Begleiterscheinungen der Drogenszene infolge einer im Nachbarhause eröffneten Drogenberatungsstelle mit Drogenberatungscafé können ungeachtet der baurechtlichen Zulässigkeit dieser Einrichtung und ohne Verschulden des Vermieters einen Fehler des Mietobjekts i. S. von § 537 BGB begründen (im vorliegenden Fall Minderung um 50 % bejaht). 2. In einem solchen Fall ist die Minderung nicht analog § 539 BGB ausgeschlossen, wenn der Mieter den ungekürzten Mietzins nach Eröffnung der Drogenberatung noch sechs Monate lang rügelos zahlt. Dem Geschäftsraummieter ist bei einem derartigen Fehler, dessen Ausmaß und dessen Auswirkungen Veränderungen unterworfen sein können, eine längere Überlegungsfrist zuzubilligen, innerhalb derer er beobachten kann, wie sich die Störungen auf seinen Geschäftsbetrieb auswirken. 3. Jedenfalls bei der Geschäftsraummiete ist der Minderungsbetrag ausgehend von der Gesamtmiete einschließlich der Vorauszahlungen auf Betriebskosten und Heizkosten zu ermitteln.
    OLG Hamm
    24.10.1995
  10. 2 UH 2/95 - Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsfrist; Mieterablehnung
    Leitsatz: Stützt der Vermieter seine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG hilfsweise auf ein während des Rechtsstreits abgegebenes Mieterhöhungsverlangen, kommt eine Abweisung der Klage wegen Nichteinhaltung der Zustimmungsfrist dann nicht in Betracht, wenn der Mieter schon vorher das Mieterhöhungsverlangen endgültig abgelehnt hat. (negativer Rechtsentscheid; Leitsatz der Redaktion)
    OLG Celle
    23.10.1995