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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Gehölzbeseitigung; Strauchrückschnitt; Sondernutzungsfläche
Leitsatz
Die Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche kann nicht verlangt werden, wenn durch dessen Rückschnitt auf ein gemeinverträgliches Maß die Beeinträchtigung entfällt (wie BayObLG, DWE 1995, 28 = WE 1995, 345).
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