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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 546)

  1. II ZR 143/93 - Haftungsüberleitung auf die Treuhandanstalt
    Leitsatz: § 16 Abs. 2 Satz 2 TreuhandG enthält eine allgemeine Haftungsüberleitung auf die Treuhandanstalt; sie gilt auch - unabhängig von der Schuldform - für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
    BGH
    20.02.1995
  2. VII ZR 143/93 - Leistungsverzeichnis; Verkehrssitte; Leistungsbeschreibung; Sachverständigengutachten; Schalldämmung; Türanlage
    Leitsatz: Bei der nach §§ 133, 157 BGB gebotenen Auslegung von Leistungsverzeichnissen kann den Ausführungen eines technischen Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zukommen. Sie beschränkt sich im wesentlichen darauf, das für die Beurteilung bedeutsame Fachwissen zu vermitteln, also etwa Fachsprache und Üblichkeiten, vor allem wenn sie sich zu einer Verkehrssitte im Sinne von § 157 BGB verdichtet haben (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - VII ZR 163/93 = BauR 1994, 625 = ZfBR 1994, 222 = NJW RR 1994, 1108). Die Frage, ob eine Beschreibung der Leistung ingenieurtechnisch korrekt oder vorzugswürdig ist, kann nur insoweit auf die Auslegung des Vertrags zurückwirken, als eine ingenieurtechnisch unkorrekte Leistungsbeschreibung das für die Auslegung maßgebliche Verständnis aus der objektiven Empfängersicht beeinflußt hat. ZPO § 286 Die sachverständige Begutachtung als solche muß neben allen übrigen maßgeblichen Umständen des Einzelfalles vom Gericht selbst gewürdigt werden. Vor allem die Abwägung der vom Sachverständigen vermittelten Erkenntnisse gegenüber denen, die sich aus der individuellen Situation ergeben, hat das Gericht in eigener Verantwortung vorzunehmen. Unter anderem hat es zudem zu prüfen, ob dem Gutachten fehlerhafte juristische Vorstellungen zugrunde liegen.
    BGH
    09.02.1995
  3. V ZR 222/93 - Erbbauzins; Wertsicherungskausel; Schiedsgutachtenabrede; Anpassungsklausel bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse
    Leitsatz: Ist vereinbarte Voraussetzung für eine Anpassung des Erbbauzinses eine "erhebliche" oder "wesentliche" Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (der Lebenshaltungskosten und der Einkommen), so genügt eine Änderung um mehr als 10 %. Das gilt auch, wenn die Anpassung davon abhängt, daß der bisherige Erbbauzins nicht mehr eine angemessene Vergütung für die Nutzung des Erbbaugrundstücks darstellt, und sich dies nach Treu und Glauben beurteilen soll.
    BGH
    03.02.1995
  4. VI ZR 199/93 - Besatzungsschaden; Stationierungsabkommen; Rechtshilfeabkommen; Truppenschäden; Verjährung
    Leitsatz: Dem Bürger der früheren DDR, der im Zuge einer dienstlichen Maßnahme der sowjetischen Streitkräfte einen Schaden erlitten hatte, stand gegen die DDR ein Anspruch auf Entschädigung zu, den die Staatliche Versicherung der DDR regulierte. Eine etwaige Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland erfaßt solche Ansprüche nur in ihrem jeweiligen Bestand. Es bestehen keine rechtsstaatlichen Bedenken dagegen, daß die Staatliche Versicherung der DDR über solche Ansprüche abschließend befinden konnte.
    BGH
    24.01.1995
  5. III ZR 104/93 - Rückenteignungsanspruch bei Altfällen
    Leitsatz: Zur Anwendbarkeit der rückenteignungsrechtlichen Regelungen des § 102 BBauG/BauGB auf "Altfälle", d. h. solche, in denen die Enteignung vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 stattgefunden hatte (Fortführung von BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 - 4 C 29.88 = NJW 1990, 2400 = BRS 53 Nr. 115).
    BGH
    19.01.1995
  6. XII ZR 30/93 - Eigentumswohnungsvermietung entgegen Teilungserklärung; Schadensersatzanspruch des Mieters für Rechtsmangel; Untervermietungsgewinn
    Leitsatz: 1. Werden Räume einer Wohnungseigentumsanlage entgegen der Teilungserklärung zum Betrieb einer Gaststätte vermietet, liegt kein Sachmangel, sondern ein Rechtsmangel vor. 2. Zum Anspruch des Mieters auf entgangenen Gewinn aus einer Untervermietung. 3. Steht fest, daß die vertraglich vereinbarte Nutzung auf Dauer nicht möglich ist, ist der Mieter zwar nicht zur Kündigung verpflichtet, aber im eigenen Interesse gehalten, die Räume anderweitig unterzuvermieten. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.01.1995
  7. 1 U 22/95 - Bodenreformgrundstück, Vererblichkeit, Besitzwechsel
    Leitsatz: a) Das Recht an Bodenreformgrundstücken war jedenfalls vor dem Inkrafttreten der DDR VO über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken vom 7. August 1975 nicht vererblich. Waren sie vor dem Inkrafttreten des 2. VermRÄndG mit Genehmigung der DDR-Behörden zur Nutzung in andere Hände übergegangen, wirkt sich zugunsten der Erben des Vornutzers das DDR-Bodenreformgesetz vom 6. März 1990 nicht aus. b) Die Vorschriften des Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB zur Abwicklung der Bodenreform verstoßen nicht gegen Art. 14 GG.  
    OLG Brandenburg
    20.12.1995
  8. 1 W 3430/94 - staatliche Genehmigung zum Erbschaftserwerb juristischer Personen
    Leitsatz: Die vor dem Beitritt erfolgte Versagung der Genehmigung zum Erbschaftserwerb durch eine juristische Person bleibt gemäß Art. 19 Satz 1 EV über den Zeitpunkt des Beitritts hinaus wirksam.
    KG
    19.12.1995
  9. 1 W 714/95 - Gebührenermäßigung für die Beurkundung von Grundstücksveräußerungsverträgen, an denen die Treuhandanstalt beteiligt ist
    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 144 a KostO verweist auf die in § 144 KostO genannten Ermäßigungssätze mit der Folge, daß die dem Notar für die Beurkundung von Grundstücksveräußerungsgeschäften, an denen die Treuhandanstalt (ab 1.1.1995: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) beteiligt ist, zufließenden Gebühren sich um die in § 144 a und zusätzlich um die in § 144 genannten Gebührensätze ermäßigen. 2. Die Fassung des § 144 a in der unter Nr. 1 vorgenommenen Auslegung ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
    KG
    12.12.1995
  10. 21 U 3013/95 - Garantiehaftung; Mangel; anfänglicher Mangel; Schadensersatz
    Leitsatz: Der Vermieter hat dem Mieter den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die mangelhafte Fassade des Gebäudes entsteht. Hierzu gehören alle Mangelfolge- und Begleitschäden, insbesondere auch der entgangene Gewinn.
    OLG München
    01.12.1995