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  1. VIII ARZ 4/94 - Rechtsentscheid; Mietpreisüberhöhung; Eigenkapitalkosten; Herstellungskosten; Erwerbskosten
    Leitsatz: Die bei den laufenden Aufwendungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG i. d. F. des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten sind nicht nach dem Verkehrswert von Grundstück und Gebäude zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages, sondern im Fall der Herstellung des Wohnraumes durch den Vermieter nach den Herstellungskosten und im Fall des entgeltlichen Erwerbs des Wohnraums durch den Vermieter nach den Erwerbskosten zu berechnen.
    BGH
    05.04.1995
  2. V ZR 100/93 - Baulandenteignung; Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche bei unlauteren Machenschaft; Mangel der Zustellung des Enteignungsbescheides als zivilrechtlicher Unwirksamkeitsgrund; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: a) Der von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffene kann zivilrechtliche Ansprüche, die die Unwirksamkeit der Enteignung voraussetzen, nur dann mit Erfolg geltend machen, wenn der Wirksamkeitsmangel bereits nach dem Recht der DDR bestand. b) Steht die Unwirksamkeit einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR in innerem Zusammenhang mit einer unlauteren Machenschaft, sind zivilrechtliche Ansprüche, die die Unwirksamkeit der Enteignung voraussetzen, ausgeschlossen. c) Die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Buchst. a und b VermG erfassen Enteignungen nach dem Baulandgesetz der DDR grundsätzlich auch dann nicht, wenn dem Betroffenen im Einzelfall keine Entschädigung zugeflossen ist (im Anschluß an BVerwGE 95, 284, 289); sie schließen deshalb zivilrechtliche Ansprüche, die der Betroffene auf die Unwirksamkeit der Enteignung stützt, nicht aus.
    BGH
    17.03.1995
  3. III ZR 166/93 - Enteignung; Fluglärmimmissionen; Militärflughafen; Wohngebietsgrundstück; Entschädigung für Wertminderung eines baureifen Grundstücks
    Leitsatz: a) Wer in der Schutzzone 1 des festgesetzten Lärmbereiches eines militärischen Flugplatzes ein Wohnhaus errichtet, hat keinen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff wegen der von dem Flugplatz ausgehenden Fluglärmimmissionen auf das neugeschaffene Wohnanwesen; das gilt auch dann, wenn es sich um ein in einem Wohngebiet gelegenes baureifes Grundstück handelt. b) Zur Frage, ob von einem militärischen Flugplatz ausgehende Fluglärmimmissionen auf ein noch unbebautes, aber baureifes Grundstück in einem Wohngebiet einen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff begründen können.
    BGH
    16.03.1995
  4. V ZR 7/94 - Grundstückskaufvertrag; Teilunmöglichkeit vor Gefahrenübergang
    Leitsatz: Wird dem Grundstücksverkäufer vor Gefahrenübergang ohne sein Verschulden die Vertragserfüllung deswegen teilweise unmöglich, weil das mitverkaufte Gebäude durch einen Brand zerstört worden ist, so kann der Käufer die Rechte aus § 323 BGB geltend machen.
    BGH
    10.03.1995
  5. XII ZR 240/94 - Gebührenstreitwert; Zuständigkeitsstreitwert; Beschwer; Räumungsklage; Rückgabeanspruch
    Leitsatz: a) Auch wenn die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage darüber streiten, ob der Bekl. oder ein Dritter Partei des Mietvertrages war, bemessen sich der Zuständigkeitsstreitwert und die Beschwer nur dann nach § 8 ZPO, wenn nach dem Klagevorbringen Streit darüber besteht, ob das Mietverhältnis über den Zeitpunkt der verlangten Räumung hinaus bestanden hat oder noch besteht; andernfalls fehlt es an dem Erfordernis der "streitigen Zeit". Demgegenüber setzt die für den Gebührenstreitwert allein maßgebliche Regelung des § 16 Abs. 2 GKG lediglich ein auf Räumung gerichtetes Klagebegehren voraus, nicht aber einen Streit über den (Fort-) Bestand des Mietverhältnisses. b) Das Verlangen, vom Mieter zurückgelassene Einrichtungen zu entfernen, ist Teil des mit der Räumungsklage geltend gemachten Rückgabeanspruchs aus § 556 BGB; der für die Beseitigung erforderliche Kostenaufwand ist nach § 16 Abs. 2 GKG für den Gebührenstreitwert ohne Belang. Werden im Rechtsmittelverfahren nur noch einzelne Beseitigungsansprüche weiterverfolgt, die zuvor Gegenstand eines umfassenden Räumungsbegehrens waren, kann dies den bisherigen Gebührenstreitwert nicht erhöhen.
    BGH
    08.03.1995
  6. V ZR 43/94 - Grundstückskaufvertrag; Schadensersatz wegen Verschweigens einer aufklärungspflichtigen Grundstücksbelastung; Grundstücksbelastung mit Schadstoffen; Aufwendungsersatz für Beseitigung von Schadstoffen; Werksdeponie; Schadstoffe; Aufklärungspflicht; Offenbarungspflicht; Mängelhaftung
    Leitsatz: Wird ein Grundstück verkauft, auf dem früher eine Werksdeponie unterhalten worden ist, so hat der Verkäufer den Käufer hierüber aufzuklären. Verschweigt der Verkäufer arglistig, daß das verkaufte Grundstück als Werksdeponie genutzt worden ist, so kann der Käufer nach § 463 Satz 2 BGB nur Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Schadstoffe verlangen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Nutzung der Werksdeponie stehen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 12. Juli 1991, V ZR 121/90, NJW 1991, 2900).
    BGH
    03.03.1995
  7. V ZR 266/93 - Wohnhauserrichtung auf Grundstück eines Familienangehörigen
    Leitsatz: Das Zivilgesetzbuch der DDR ließ die Begründung eines vertragsrechtlichen (obligatorischen) Rechts zu, auf dem Grundstück eines Familienangehörigen ein Wohnhaus zu errichten und dieses auf Lebenszeit unentgeltlich zu nutzen; dieses Recht unterliegt nicht der Umwandlung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz.
    BGH
    03.03.1995
  8. V ZR 288/93 - Gebäudeeigentum aus dem Nutzungsrecht einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Einbringungspflicht
    Leitsatz: a) Gegenüber der Klage des Grundstückseigentümers auf Feststellung seines Eigentums an dem darauf errichteten Gebäude trifft den Bekl., der ein gesondertes Gebäudeeigentum aus dem Nutzungsrecht einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft herleitet, die Beweislast dafür, daß das Grundstück in die Genossenschaft eingebracht worden ist. b) Die durch den Beitritt zu einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft begründete Pflicht, landwirtschaftliche Flächen einzubringen, war durch Übertragung der Flächen in den Fonds der Genossenschaft (Einbringung) zu erfüllen; bestand eine Einbringungspflicht, wurden die Flächen von der Genossenschaft genutzt und waren sie ihr im Integrationsregister zugeordnet, besteht ein Anscheinsbeweis für die Einbringung. c) Es läßt sich nicht feststellen, daß die Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen vor dem Beitritt in eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (hier: Schenkung an eine Familienangehörige) nach der Mitte 1958 in der DDR herrschenden Auffassung deshalb sittenwidrig war, weil sie dazu diente, den Bestand der einzubringenden Flächen zu vermindern.
    BGH
    24.02.1995
  9. V ZR 244/93 - Vorfälligkeitszinsen nach Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde
    Leitsatz: Mit dem Erstkäufer vereinbarte Vorfälligkeitszinsen können unabhängig davon geschuldet und erbracht werden, wann der Kaufpreis nach Ausübung des Vorkaufsrechts (hier: der Gemeinde) fällig wird. Sie werden deshalb auch vom Vorkaufsberechtigten geschuldet; lediglich ihre Fälligkeit ist danach anzupassen, wann sie der Vorkaufsberechtigte nach Ausübung seines Rechtes frühestens erbringen kann (Abgrenzung des Senatsurteils vom 8. Oktober 1992, V ZR 147/81 = NJW 1983, 682).
    BGH
    24.02.1995
  10. III ZR 58/94 - Aufbauenteignung; Baulandenteignung; fehlgeschlagene Enteignung; Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignung
    Leitsatz: Keine Rückabwicklung einer auf das Aufbaugesetz oder das Baulandgesetz der DDR gestützten, fehlgeschlagenen Enteignung, wenn das mit der Enteignung beabsichtigte Vorhaben vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig aufgegeben worden war. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    23.02.1995