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  1. V ZR 265/93 - Verfallabrede; Vereinbarung eines Bürgen mit dem Darlehensschuldner zur Übertragung eines Grundstücks
    Leitsatz: Das Verbot einer Verfallabrede ist auf entsprechende Vereinbarungen mit dinglich (pfandrechtlich) nicht gesicherten Gläubigern (hier: Vereinbarung eines Bürgen mit dem Darlehensschuldner zur Übertragung eines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen) auch analog nicht anwendbar.
    BGH
    23.06.1995
  2. IX ZR 122/94 - Notarhaftung; Belehrung über Nutzung nur als Wochenendgrundstück; Primärhaftung bei Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung gegen anderen Schädiger; Subsidiaritätsklausel
    Leitsatz: 1. Muß der Notar bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über ein "Hausgrundstück" davon ausgehen, daß die Käufer das Grundstück zum ständigen Bewohnen erwerben wollen, hat er sie grundsätzlich zu warnen, falls er erfährt, daß das Grundstück baurechtlich nur als Wochenendgrundstück genutzt werden darf. 2. Verzichtet der durch eine fahrlässige Pflichtverletzung des Notars Geschädigte in einem mit einem anderen Schädiger abgeschlossenen Vergleich teilweise auf Schadensersatzansprüche, kann sich der Notar auf die Subsidiarität seiner Haftung nicht berufen, wenn dem Geschädigten die weitere Rechtsverfolgung gegenüber dem anderen Schädiger nicht zuzumuten war.
    BGH
    22.06.1995
  3. XII ZR 167/94 - Mieterhöhung; Schiedsgutachten; Vergleichsobjekte
    Leitsatz: In einem Schiedsgutachten über die Vergleichsmiete können die verwerteten Vergleichsobjekte hinreichend genau angegeben sein, wenn sie nach Anschrift - jeweilige Straßenbezeichnung -, individuellen Beschaffenheitsmerkmalen und Mietpreisen ohne weitergehende Individualisierung offengelegt sind.
    BGH
    21.06.1995
  4. V ZR 304/93 - Gebäudeerrichtung durch Bäuerliche Handelsgenossenschaft; Besitzrecht bis zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung
    Leitsatz: a) Einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft, die aufgrund der Zusage des Rates der Stadt, ihr die Rechtsträgerschaft zu übertragen, auf einem volkseigenen Grundstück mit Eigenmitteln ein Gebäude errichtet hat, steht ein Anspruch auf sachenrechtliche Bereinigung auch dann zu, wenn es zu dem Rechtsträgerwechsel nicht gekommen ist; bis zur Durchführung der Bereinigung ist sie zum Besitz des Grundstücks berechtigt. b) Das einstweilige Recht einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft zum Besitz eines ehedem volkseigenen Grundstücks, auf dem sie aufgrund einer zugesagten Rechtsträgerschaft mit Eigenmitteln ein Gebäude errichtet hat, kann vom Grundeigentümer nicht durch einseitige Erklärung (Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 4 EGBGB) beendet werden. c) Ein Recht zum Besitz steht dem Nutzer nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) EGBGB auch dann zu, wenn er das Gebäude vermietet hat. d) Der Vortrag, Eigentümer eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu sein, kann im Prozeß der Behauptung einer Tatsache gleichstehen.
    BGH
    02.06.1995
  5. XII ZR 172/94 - Mieterkündigung; Verweigerung der Untervermietungserlaubnis; Formularklausel; Geschäftsraummietvertrag
    Leitsatz: Der formularmäßige Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters von Geschäftsräumen bei Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ist gemäß § 9 AGBG unwirksam, wenn eine Untervermietung nach der Vertragsgestaltung nicht ausgeschlossen ist, aber der Vermieter die erforderliche Erlaubnis nach Belieben verweigern kann. Zum Erfordernis des "Stellens" des Mietvertragsformulars.
    BGH
    24.05.1995
  6. XII ZR 235/93 - Vermögenszuordnung; Verfügungsbefugnis der Gemeinden, Städte und Landkreise über "volkseigene" Grundstücke; Herausgabeanspruch
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Verfügungsbefugnis, die den Gemeinden, Städten und Landkreisen nach § 8 Abs. 1 Buchst. a des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) über "volkseigene" Grundstücke im Gebiet der früheren DDR eingeräumt ist.
    BGH
    17.05.1995
  7. V ZR 34/94 - Grundstückskaufvertrag; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Ursachenzusammenhang mit Abgabe der Willenserklärung
    Leitsatz: a) Für die Darlegung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung genügt es, daß der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein konnten, und daß die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluß auf die Entschließung hat. b) Ist ein Umstand, über dessen Vorhandensein eine Vertragspartei getäuscht hat, zugleich Gegenstand einer vertraglichen Zusicherung gewesen, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung die Annahme, daß die Täuschung die Entschließung des anderen Vertragsteils beeinflußt hat.
    BGH
    15.05.1995
  8. V ZB 5/95 - Hundehaltungsverbot der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, hat vereinbarungsersetzenden Charakter (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1994, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230) und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift.
    BGH
    04.05.1995
  9. BLw 39/94 - LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch bei Mitgliedschaft aus steuerlichen Gründen
    Leitsatz: Auch diejenigen Mitglieder einer LPG, die ihre Mitgliedschaft vornehmlich aus steuerlichen Gründen beantragt, aber nie in der LPG gearbeitet und nie an deren Versammlungen teilgenommen haben, sondern von Anfang an auf Dauer in eine KE (Kooperative Einrichtung) delegiert waren, auf die auch alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft übertragen waren, haben grundsätzlich einen Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 LwAnpG.
    BGH
    28.04.1995
  10. III ZR 27/94 - Enteignung; Entschädigungshöhe für ehemaliges Straßenland; Ferienwohnsiedlung; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Zur Bewertung einer privaten Straße, die der Anbindung einer Ferienwohnsiedlung an das öffentliche Straßennetz dient, im Falle der Enteignung. Bei einem ausgebauten Straßengrundstück, auf dessen Benutzung zahlreiche Wohneinheiten einer Ferienwohnsiedlung angewiesen sind, kann der für die Bemessung von Notwegrenten maßgebliche Nutzungsverlust des Eigentümers darin liegen, daß ihm das Recht genommen ist, die Benutzung durch diese Anlieger nur gegen ein vertragliches Entgelt (Mietzins) zuzulassen; der Anspruch auf Notwegrenten gegen die Berechtigten entfällt nicht schon dadurch, daß das Straßengrundstück zugunsten einzelner anderer Anliegergrundstücke mit dinglichen Wegerechten belastet ist.
    BGH
    06.04.1995