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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 546)
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V ZR 39/94 - Grundbuchberichtigung; Rechtsschutzinteresse, Zuordnungsbescheid; Rechtsträgerwechsel; VermögenszuordnungLeitsatz: Für die Klage auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung fehlt das Rechtsschutzinteresse nicht bereits deshalb, weil die klagende Partei befähigt ist, sich am Vermögenszuordnungsverfahren nach § 4 VZOG zu beteiligen; es entfällt allerdings, wenn ein Zuordnungsbescheid ergangen ist.BGH14.07.1995
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V ZR 45/94 - Nutzungsherausgabeanspruch; Besitzerinvestitionen; Beweis für Investitionsmehrwert; Saldotheorie; Zurückbehaltungsrecht des rechtsgrundlosen BesitzerLeitsatz: a) Hat der Besitzer in die ihm überlassenen Räume investiert und sie vermietet, so muß er gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen den nicht herausgabepflichtigen Investitionsmehrwert beweisen. b) Nach Beendigung eines vertraglich begründeten Besitzrechts sind die beiderseitigen rückgewährpflichtigen Leistungen, Nutzungen und Verwendungen nach den Grundsätzen der Saldotheorie zu verrechnen. In diesem Fall steht dem rechtsgrundlosen Besitzer gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe eines zu seinen Gunsten verbleibenden Saldos zu.BGH14.07.1995
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V ZB 43/94 - Reallast für persönliche Pflegepflicht als bestimmbare LeistungLeitsatz: Eine bestimmbare Leistung liegt vor bei Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht, "soweit sie den Übernehmern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen und familiären Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern der Übernehmer und nach deren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Vermögen zur Pflege nach ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen zumutbar ist"; eine Reallast mit diesem Inhalt ist deshalb eintragbar.BGH13.07.1995
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II ZR 75/94 - Übertragbarkeit von Unternehmensrückübertragungsansprüchen; UnternehmensrückgabeLeitsatz: Zur Übertragbarkeit von Rückübertragungsansprüchen nach § 17 DDR Unternehmensgesetz v. 7. März 1990.BGH10.07.1995
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V ZR 46/94 - Vorrang des Vermögensgesetzes; Nutzungen; Enteignungsbeschluss; Bekanntgabe; unlautere Machenschaft; Grundstückszugriff; Besitzentziehung; Verwaltungshandeln; Rehabilitierungstatbestand; MfS; Besitzberechtigung; Sachenrechtsmoratorium; Selbstnutzung; Vermietung; Investition; GesamtrechtsnachfolgerLeitsatz: a) Der spezialgesetzliche Vorrang des Vermögensgesetzes erfaßt alle zivilrechtlichen Ansprüche, die den gescheiterten Erwerb des Vermögenswertes voraussetzen; dies gilt auch für den Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen. b) Der Unwirksamkeitsgrund der fehlenden Bekanntgabe eines Enteignungsbeschlusses als unlautere Machenschaft. c) Der nicht auf eine Enteignung gestützte tatsächliche staatliche Zugriff auf ein Grundstück (hier: Bebauung durch das MfS) ist im Falle einer fortdauernden Besitzentziehung nach dem 3. Oktober 1990 nicht mehr als Verwaltungshandeln der ehemaligen DDR und damit nicht als Rehabilitierungstatbestand anzusehen. d) Die Besitzberechtigung des Nutzers nach dem Sachenrechtsmoratorium bezieht sich auch auf den Zeitraum vor seinem Inkrafttreten. e) Die mittelbare Nutzung durch Vermietung ist eine Selbstnutzung im Sinne des Sachenrechtsmoratoriums. f) Die Einräumung eines gesetzlichen Besitzrechts durch das Moratorium ist nicht auf den Bebauer des Grundstücks beschränkt; die bauliche Investition des Rechtsvorgängers kommt jedenfalls auch seinem Gesamtrechtsnachfolger zugute. g) Der Tatbestand des Sachenrechtsmoratoriums setzt ein bestimmtes Vertrauen des Bebauers des Grundstücks (hier: MfS) nicht voraus. h) Zum Fortbestand eines gesetzlichen Rechts zum Besitz gemäß dem Sachenrechtsmoratorium nach dem 31. Dezember 1994.BGH07.07.1995
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V ZR 213/94 - Abwehranspruch; Ungeziefer; Wolläuse; Störerbegriff; Naturkräfte; nachbarschaftliches GemeinschaftsverhältnisLeitsatz: Ein Grundstückseigentümer hat grundsätzlich keinen Abwehranspruch gegen das Eindringen von Ungeziefer, das den Baum eines Nachbarn (hier: Wolläuse) befallen hat.BGH07.07.1995
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V ZR 243/94 - Ausschluss des Grundbuchberichtigungsanspruch bei Vorliegen eines vermögensrechtlicher RestitutionsanspruchsLeitsatz: 1. Ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG oder nach § 1 Abs. 3 VermG schließt zivilrechtliche Ansprüche (hier: Anspruch nach § 894 BGB) dann aus, wenn das Erwerbsgeschäft unter einem Mangel leidet, der zwar bei zivilrechtlicher Betrachtung zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte, der jedoch bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten staatlichen Unrecht steht (Einschränkung von BGHZ 120, 204). 2. Der vermögensrechtliche Anspruch auf Rückübertragung eines durch einen staatlichen Verwalter an einen Dritten veräußerten Hausgrundstücks (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) setzt nicht generell voraus, daß das Erwerbsgeschäft (zivilrechtlich) wirksam ist (Einschränkung von BGHZ 125, 125).BGH07.07.1995
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V ZR 118/94 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des SondereigentumsLeitsatz: a) Auf die Zuständigkeitsprüfung nach § 46 WEG finden die Grundsätze der §§ 17 a Abs. 3 bis 5, 17 b GVG entsprechende Anwendung. b) Ist über die Frage, ob das Prozeßgericht oder das Wohnungseigentumsgericht zuständig ist, entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab entscheiden worden, ist die Zuständigkeit vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache auch noch in der Revisionsinstanz zu prüfen. § 549 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung. c) Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des Sondereigentums sind vor dem Prozeßgericht auszutragen. d) Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig und Sondereigentum nicht entstanden. e) Ist Sondereigentum nur wegen fehlerhafter Abgrenzung nicht entstanden, sind sämtliche Wohnungseigentümer verpflichtet, zur Beseitigung des entstandenen isolierten Miteigentumsanteils vertraglich an dem betroffenen Gebäudeteil Sondereigentum einzuräumen.BGH30.06.1995
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VIII ZR 250/94 - Kaufvertrag; Rechtsnachfolge eines neuen BundeslandesLeitsatz: Zur Frage der Rechtsnachfolge eines neuen Bundeslandes nach dem früheren Rat des Bezirkes in dessen etwaige kaufrechtliche Verbindlichkeiten.BGH28.06.1995
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XI ZR 213/94 - Grundschuld; Tilgungsbestimmung des GrundstückseigentümersLeitsatz: Die Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers ist auch dann maßgebend, wenn die Grundschuld mehrere Forderungen sichert und wenn sich diese gegen verschiedene Schuldner richten. Sie braucht nicht ausdrücklich getroffen zu werden, sondern kann sich auch stillschweigend aus den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aus der Interessenlage ergeben.BGH27.06.1995