Urteil Sittenwidrige Schädigung
Schlagworte
Sittenwidrige Schädigung; Vorsatz; Schädigungsabsicht; Grundstückskauf; Rechtsanwalt
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt begeht eine sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB, wenn er als Bevollmächtigter einer ausländischen Gesellschaft dergestalt Grundstücksgeschäfte abschließt, daß er eine Baulandparzelle (1.438 qm) von einer Ortsgemeinde zu einem Quadratmeterpreis von 102 DM (16.3.1990) ankauft und hiervon eine Teilparzelle (214 qm) gut fünf Monate später (24.8.1990) an ein finanziell schwaches Ehepaar zu einem Quadratmeterpreis von 466,35 DM (also mehr als 400 % über dem marktüblichen Preis gemäß Sachverständigengutachten) verkauft.
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