« zurück zur Suche
Urteil Verfahrensgegenstand bei Geltendmachung von Hausgeldrückständen
Schlagworte
Verfahrensgegenstand bei Geltendmachung von Hausgeldrückständen
Leitsatz
Die in eine Jahres- und Einzelabrechnung aufgenommenen Vorjahresrückstände eines Wohnungseigentümers werden bei ihrer gerichtlichen Geltendmachung Verfahrensgegenstand, auch wenn die Abrechnungsschuld materiell auf vorangegangene Abrechnungsbeschlüsse gestützt werden muß.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat