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Suchergebnis Urteilssuche (251 - 260 von 903)
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24 W 9353/97 - Stimmrecht bei nachträglicher Aufteilung des WohnungseigentumsanteilsLeitsatz: Ist in der Teilungserklärung vorgesehen, daß ein Miteigentumsanteil mit dem Sondereigentum an mehreren bestimmten Wohnungen verbunden ist und wird dieser Anteil an eine BGB-Gesellschaft veräußert, die im Wege der Auseinandersetzung die Eigentumswohnungen unter sich aufteilt, steht jedem Wohnungseigentümer ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung zu. (Leitsatz der Redaktion)KG15.09.1999
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1 RE-Miet 2/99 - Verwirkung des Widerrufsrechts nach HaustürwiderrufsgeschäftLeitsatz: Auf das Recht zum Widerruf einer Willenserklärung, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HausTWG zum Abschluß eines Mietvertrages über Wohnraum geführt hat, ist die Vorschrift des § 7 Abs. 2 S. 3 VerbrKrG nicht analog anzuwenden. Jedoch kann das Widerrufsrecht verwirkt sein, wenn nach Vertragsschluß ein Jahr verstrichen ist und die bisherige Vertragslaufzeit dem Widerrufsberechtigten die von ihm eingegangenen Verpflichtungen hinreichend deutlich vor Augen geführt hat.OLG Braunschweig15.09.1999
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3 Wx 126/99 - Mehrheitsbeschluß; bauliche Veränderung; Hofpflasterung; KonkretisierungLeitsatz: 1. Die Pflasterung einer gemeinschaftlich genutzten Hoffläche ist keine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG, wenn dadurch erstmals ein mangelfreier und ordnungsgemäßer Zustand hergestellt wird. 2. Haben die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung mit Mehrheit beschlossen, und ist dieser Beschluß unangefochten geblieben, so genügt für eine spätere Konkretisierung der beschlossenen Maßnahme ebenfalls ein Mehrheitsbeschluß.OLG Düsseldorf06.09.1999
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30 REMiet 2/98 - Mieterhöhungen für Bergmannswohnungen; Vertrag zwischen Bundesrepublik und BergbauunternehmenLeitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Rechtsentscheidsvorlage. 2. Zur Frage, ob § 7 MHG auch nach dem Auslaufen des Grundvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den vertragschließenden Bergbauunternehmen und der Ruhrkohle AG vom 18. Juli 1969 einer Mieterhöhung gemäß § 2 MHG für Bergmannswohnungen entgegensteht.OLG Hamm30.08.1999
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5 Ws (B) 153/99 - Zweckentfremdung durch Unterlassen; Hausverwalter haftet für Zweckentfremdung durch VorgängerLeitsatz: 1. Ein Hausverwalter ist verpflichtet, einen Verstoß gegen die Zweckentfremdung so bald wie möglich zu beenden, auch wenn die rechtswidrige Vermietung durch seinen Vorgänger veranlaßt wurde (Übernahme der Garantenstellung). 2. Anderenfalls kann ein Bußgeld wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot durch Unterlassen verhängt werden. (Leitsätze der Redaktion)KG27.08.1999
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3 W 72/99 - Kostenbeteiligung für steckengebliebenen Bau von Eigentumswohnungen keine WohnungseigentumssacheLeitsatz: 1. Die Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohungseigentumsgerichts von der des Zivilgerichts ist eine Rechtswegstreitigkeit im Sinne des § 17 a GVG. 2. Für die Klage einer Erwerbergemeinschaft auf Kostenbeteiligung an dem steckengebliebenen Bau von Eigentumswohnungen ist nicht das Gericht für Wohnungseigentumssachen, sondern das Prozeßgericht zuständig. (Leitsätze der Redaktion)OLG Karlsruhe26.08.1999
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3 Wx 270/99 - Ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatzanspruch; VerzichtLeitsatz: Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, auf die gerichtliche Geltendmachung von - offensichtlich schlüssig dargelegten - Schadensersatzansprüchen gegen frühere Verwalter zu verzichten, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.OLG Düsseldorf25.08.1999
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5 W 1732/99 - Rechtswegzuständigkeit; WaldeigentumLeitsatz: Die Frage, ob einem früheren Waldeigentümer ein Erwerbsanspruch zusteht, gehört vor die ordentlichen Gerichte.KG17.08.1999
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7 U 1531/99 - Grundbuchberichtigungsklage; VerfügungsbefugnisLeitsatz: 1. Die Grundbuchberichtigungsklage kann kumulativ gegen den Abwicklungsberechtigten und den Verfügungsbefugten nach § 8 VZOG gerichtet werden. Einer kumulativen Inanspruchnahme fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis. Auch liegt insoweit keine Wahlschuld vor. 2. Auf die Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB findet § 270 Abs. 3 ZPO Anwendung. 3. Bereits die Aufhebung des Beschlusses, mit welchem das Erbrecht des Fiskus festgestellt wurde, begründet die Unrichtigkeit des Grundbuches, wenn auf der Grundlage dieses Beschlusses Volkseigentum eingetragen wurde. Der Fiskus kann sich erst nach der erneuten Durchführung eines Verfahrens nach § 1965 BGB und der Feststellung seines Erbrechts nach § 1964 BGB darauf berufen, das Grundbuch sei trotz der Aufhebung des Feststellungsbeschlusses nicht unrichtig. Vorher kann er nach § 1966 BGB nicht mit Erfolg auf sein Erbrecht verweisen. 4. Die Verfügungsbefugnis nach § 8 Abs. 1 S. 1 lit a) VZOG erstreckt sich auch auf die Eintragung von Volkseigentum mit lediglich gesamthänderischer Bindung. In diesen Fällen ist bei der Eintragung von ehemaligen volkseigenen Betrieben der Wohnungswirtschaft als Rechtsträger im Grundbuch die Kommune Verfügungsbefugte. 5. Art. 21, 22 EV enthalten eine originäre Vermögenszuweisung. Die Passivlegitimation eines Abwicklungsberechtigten im Zivilprozeß ist nicht von dem Erlaß eines Vermögenszuordnungsbescheides abhängig.OLG Dresden12.08.1999
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2 U (Hs) 34/98 - Erhaltung; Erhaltungspflicht; AGB; Überbürdung; Instandhaltungsklausel; Mietminderung; Haftungsbeschränkung; KardinalpflichtLeitsatz: 1. Einem gewerblichen Mieter kann die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache durch Allgemeine Geschäftsbedingungen überbürdet werden, solange damit nicht ein vollständiger Übergang der Sachgefahr verbunden ist und dies nicht zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko des Mieters führt. 2. Instandhaltungsklauseln sind im Regelfall einschränkend dahingehend auszulegen, daß der einwandfreie Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn vorausgesetzt wird. 3. Die Beschränkung des Mietminderungsanspruchs auf den Fall des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verzugs des Vermieters mit der Mängelbeseitigung verstößt gegen § 9 AGBG, wenn sie sich im Einzelfall auf Mängel erstreckt, deren Vermeidung nach dem Vertragszweck unbedingt geboten ist (Kardinalpflicht).OLG Naumburg12.08.1999