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Urteil Mieterhöhungen für Bergmannswohnungen
Schlagworte
Mieterhöhungen für Bergmannswohnungen; Vertrag zwischen Bundesrepublik und Bergbauunternehmen
Orientierungssätze
1. Zur Zulässigkeit einer Rechtsentscheidsvorlage.
2. Zur Frage, ob § 7 MHG auch nach dem Auslaufen des Grundvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den vertragschließenden Bergbauunternehmen und der Ruhrkohle AG vom 18. Juli 1969 einer Mieterhöhung gemäß § 2 MHG für Bergmannswohnungen entgegensteht.
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