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Urteil Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
Mehrheitsbeschluß; bauliche Veränderung; Hofpflasterung; Konkretisierung
Leitsätze
1. Die Pflasterung einer gemeinschaftlich genutzten Hoffläche ist keine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG, wenn dadurch erstmals ein mangelfreier und ordnungsgemäßer Zustand hergestellt wird.
2. Haben die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung mit Mehrheit beschlossen, und ist dieser Beschluß unangefochten geblieben, so genügt für eine spätere Konkretisierung der beschlossenen Maßnahme ebenfalls ein Mehrheitsbeschluß.
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