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Urteil Stimmrecht bei nachträglicher Aufteilung des Wohnungseigentumsanteils
Schlagworte
Stimmrecht bei nachträglicher Aufteilung des Wohnungseigentumsanteils
Leitsatz
Ist in der Teilungserklärung vorgesehen, daß ein Miteigentumsanteil mit dem Sondereigentum an mehreren bestimmten Wohnungen verbunden ist und wird dieser Anteil an eine BGB-Gesellschaft veräußert, die im Wege der Auseinandersetzung die Eigentumswohnungen unter sich aufteilt, steht jedem Wohnungseigentümer ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung zu. (Leitsatz der Redaktion)
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