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Urteil Ausreiseverkauf
Schlagworte
Ausreiseverkauf; unlautere Machenschaft; Nötigung; redlicher Erwerb; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
Leitsätze
1. Wurde von den Behörden der DDR die Genehmigung der Ausreise davon abhängig gemacht, daß der Eigentümer sein Grundstück an DDR-Bewohner veräußerte, liegt eine Nötigungslage vor.
2. Für den Ausschluß der Rückgabe wegen redlichen Erwerbs kommt es nur auf den gegenwärtigen Eigentümer und nicht auf einen früheren Erwerber an.
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