« zurück zur Suche
Urteil Straßenreinigungsentgelt, Berechnung nach Grundstücksfläche, Landschaftsschutzgebiet
Schlagworte
Straßenreinigungsentgelt, Berechnung nach Grundstücksfläche, Landschaftsschutzgebiet
Leitsätze
1. § 7 Abs. 3 Straßenreinigungsgesetz Berlin ist verfassungsgemäß.
2. Das Straßenreinigungsentgelt ist auch dann nach der gesamten Grundstücksfläche zu berechnen, wenn der überwiegende Teil (hier: ca. 4/5) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat