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BVerwG 7 C 27.92 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Restitutionsklage; Rückübertragungsklage; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende MIeten; InstandsetzungsmaßnahmenLeitsatz: 1. Eine auf Rückübertragung eines Grundstücks gerichtete Klage wird nicht dadurch unzulässig, daß während des gerichtlichen Verfahrens ein Dritter auf Grund einer sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Grundstücksverkehrsgenehmigung als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. 2. Der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt voraus, daß der infolge nicht kostendeckender Mieten eingetretene Zustand des bebauten Grundstücks oder des Gebäudes den Eigentümer in eine konkrete Zwangslage versetzt hatte, die wegen Überschuldung ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ. 3. Die Überschuldung ist am Wert des bebauten Grundstücks oder des Gebäudes und nicht auch am sonstigen Vermögen des Eigentümers zu messen. 4. Eine Überschuldung stand unmittelbar bevor, wenn die zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit unaufschiebbar notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen Aufwendungen erfordert hätten, die den um die Belastungen verminderten Zeitwert des bebauten Grundstücks oder des Gebäudes überstiegen und nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag zu decken gewesen wären.BVerwG24.06.1993
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BVerwG 7 C 14.92 - Anfechtungsklage; Passivlegitimation; Auftragsangelegenheit; Rückgabeanspruch; Restitutionsanspruch; Drohung mit entschädigungsloser Enteignung; Nötigung; TäuschungLeitsatz: 1. Werden die Aufgaben der Vermögensämter - wie im Land Sachsen Anhalt - von den Landkreisen als Auftragsangelegenheit des Landes wahrgenommen, so sind Anfechtungsklagen in Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den Landkreis zu richten. 2. Zur Frage, ob die Drohung mit einer (entschädigungslosen) Enteignung die Voraussetzungen einer Nötigung oder Täuschung im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG erfüllt.BVerwG24.06.1993
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BVerwG 7 C 36.92; BVerwG 7 C 37.92 - Bergwerkseigentum der Treuhandanstalt; Gewinnungsrechte an BodenschätzenLeitsatz: Der Einigungsvertrag durfte das der Treuhandanstalt vor der deutschen Einigung verliehene Bergwerkseigentum an bestimmten hochwertigen Kiesen und Kiessanden aufrechterhalten und damit die Gewinnung dieser - nur im Beitrittsgebiet bergfreien - Bodenschätze den Grundeigentümern der betroffenen Flächen vorenthalten. Die Überleitung von Gewinnungsrechten an Bodenschätzen, die die zuständige Behörde in der Zeit vom 1. Januar bis 2. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR an private Personen übertragen haben, in Gewinnungsrechte nach dem Bundesberggesetz scheitert nicht daran, daß das noch bestehende Gewinnungsrecht des Staates nach den bergrechtlichen Vorschriften der DDR nur an staatliche Stellen, volkseigene Betriebe sowie genossenschaftliche und andere sozialistische Einrichtungen übertragen werden durfte.BVerwG04.06.1993
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BVerwG 7 C 29.92 - Entschädigung; Verzinsung; Kaufpreis; VerwalterkontoLeitsatz: Zur Frage, ob und in welchem Umfang Entschädigung nach dem Vermögensgesetz für die vereinbarte Verzinsung einer Kaufpreisforderung verlangt werden kann, wenn der Kaufpreis entsprechend der vertraglichen Regelung auf ein staatlich verwaltetes Konto eingezahlt worden ist.BVerwG29.04.1993
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BVerwGE 7 ER 400.93 - Gerichtsbestimmung in vermögensrechtlichen StreitigkeitenLeitsatz: In Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 ist wegen des Ausschlusses der Berufung das Bundesverwaltungsgericht als das im Rechtszug nächsthöhere Gericht gemäß § 53 Abs. 1 und 3 VwGO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (im Anschluß an Urteil vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 [226 f.]).BVerwG02.04.1993
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BVerwG 7 C 13.93 - Rückübertragung; Kommunalgrundstücke; Sportstätte; Stadion; KapitalgesellschaftLeitsatz: Grundstücke im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die dem Zentralstaat von Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind und die im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 TreuhG kommunalen Aufgaben und kommunalen Dienstleistungen dienen, sind den Gemeinden auch dann zurückzuübertragen, wenn sie aufgrund der §§ 11 Abs. 2, 23 TreuhG am 1. Juli 1990 in das Eigentum einer aus einem volkseigenen Betrieb entstandenen Kapitalgesellschaft übergegangen sind. Das gilt auch, wenn inzwischen über das Vermögen der Kapitalgesellschaft das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist.BVerwG18.03.1993
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BVerwG 7 C 15.92 - Treuhandanstalt; Parteienvermögen; Vermögensverwaltung; GrundstücksverwaltungLeitsatz: Das Vermögen einer im März 1990 mit Mitteln der SED-Nachfolgepartei PDS gegründeten GmbH zur Vermögens- und Grundstücksverwaltung, die Vermögen der SED/PDS zur Verwaltung und Nutzung übernommen hat, unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt.BVerwG11.03.1993
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BVerwG 8 C 4.91 - Erschließungsauwand; Fremdkapitalzinsen; MehrkostenLeitsatz: 1. Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden sind. 2. Nur schlechthin unvertretbare Mehrkosten, die infolge eines der Gemeinde zurechenbaren Verhaltens entstanden sind, können als beitragsfähiger Erschließungsaufwand angesehen werden (Leitsatz der Redaktion).BVerwG26.02.1993
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BVerwG 7 B 128.92 - Vermögenszuordnungsbescheid für aus einem ehemals volkseigenen Betrieb umgewandelte KapitalgesellschaftLeitsatz: Eine aus einem ehemals volkseigenen Betrieb durch Umwandlung nach § 11 oder § 23 des Treuhandgesetzes oder nach der Fünften Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 12. September 1990 (GBl. DDR I S. 1466) entstandene Kapitalgesellschaft kann eine Aufhebung eines zugunsten einer anderen Kapitalgesellschaft getroffenen Vermögenszuordnungsbescheids nicht allein mit der Begründung verlangen, sie sei schon vorher als Eigentümerin des betreffenden Grundstücks ins Grundbuch eingetragen worden, wenn gleichzeitig festgestellt wird, daß sie materiellrechtlich nicht Eigentümerin geworden ist.BVerwG19.02.1993
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OVG 5 S 54.93 - Zweckentfremdungsverbot; Räume im ehemaligen Ost-BerlinLeitsatz: Räume im ehemaligen Ost-Berlin unterliegen nicht dem Zweckentfremdungsverbot, wenn sie am 3. Oktober 1990 ohne Verstoß gegen die Wohnraumlenkungsverordnung zu anderen als Wohnzwecken genutzt wurden. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin08.11.1993