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Urteil Grundstücksverkehrsgenehmigung


Schlagworte

Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nichtigkeitsklage; Feststellungsklage; Wiederaufgreifen; Genehmigungsverfahren; Feststellungsinteresse; Rechtsschutzbedürfnis; Teilungsunrecht

Leitsätze

Unzulässigkeit einer Nichtigkeits Feststellungsklage:

Die Grundstücksverkehrsgenehmigung für ein nach dem 18. Oktober 1989 geschlossenes Rechtsgeschäft kann nur durch einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 AnmVO angegriffen werden. Ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung nach der allgemeinen, die Besonderheiten des Teilungsunrechts unberücksichtigt lassenden Bestimmung des § 43 Abs. 1 VwGO besteht daneben nicht.

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