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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 615)

  1. 25 W 3608/88 - unlauterer Wettbewerb; Werbeangaben; Neubau
    Leitsatz: Auf die fehlende Fertigstellung einer Wohnimmobilie ist zur Vermeidung einer Irreführung hinzuweisen. Ob eine Irreführung über die fehlende Fertigstellung vorliegt, ist nicht durch philologische Betrachtung der Werbung zu ermitteln, sondern aus der Sicht eines flüchtigen, nur an wenigen Eckdaten orientierten Lesers.
    KG
    11.08.1988
  2. 7 U 3342/88 - Unterlassungsanspruch; Grundstücksnachbar; Grenzgarage
    Leitsatz: Ungeachtet § 6 Abs. 11 Nr. 1 BauOBln braucht der Grundstücksnachbar die Errichtung einer Garage im Grenzabstand nicht in jedem Falle hinzunehmen (§ 1004 BGB).
    KG
    05.08.1988
  3. 24 W 1889/88 - keine vorbeugende Stimmrechtsbeschränkung
    Leitsatz: Das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers kann nicht durch gerichtliche Anordnung für die Zukunft beschränkt werden (gegen OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289). Die Rechtsmißbräuchlichkeit einer Stimmrechtsausübung ist vielmehr jeweils im Rahmen der Prüfung der Ungültigkeit des gefaßten Wohnungseigentümerbeschlusses zu prüfen.
    KG
    15.06.1988
  4. 24 W 2084/88 - zum Kopfstimmrecht von Rechtsgemeinschaften
    Leitsatz: Steht ein Wohnungseigentum zwei Eigentümern je zur Hälfte zu, so verbleibt ihnen bei gesetzlichem Kopfstimmrecht auch dann eine Stimme, wenn ein Eigentümer zugleich Alleineigentümer einer anderen Wohnung ist und von daher ein weiteres Stimmrecht hat.
    KG
    15.06.1988
  5. 24 W 817/88 - nur einmalige Umstellung der Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Haben die Wohnungseigentümer einmal ihre Befugnis zur Umstellung auf eine zulässige Art der teilweise verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ausgeübt, können sie die Abrechnung nicht durch Mehrheitsbeschluß auf eine andere zulässige Abrechnungsart umstellen.
    KG
    15.06.1988
  6. 24 W 5977/87 - Wohnungseigentum; Verwalterabberufung; Verfahren
    Leitsatz: In besonderen Ausnahmefällen kann jeder Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters durch das Gericht im Verfahren nach § 43 WEG beantragen, wenn eine solche Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und ein in einer vorangegangenen Eigentümerversammlung gestellter Abwahlantrag keine Mehrheit gefunden hat.
    KG
    15.06.1988
  7. 24 W 5594/87 - Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Lastentragung; Kostentragung; Erwerber
    Leitsatz: Die Eigentümergemeinschaft kann den Käufer von Wohnungseigentum erst vom Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung an auf Mittragung der nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenen gemeinschaftlichen Lasten und Kosten in Anspruch nehmen, auch wenn Nutzen und Lasten nach den mit dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen zu einem früheren Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.
    KG
    15.06.1988
  8. 24 W 1434/88 - Wohnungseigentum; Wirtschaftsplan; Geltungsdauer; Vorschusspflicht
    Leitsatz: Der für eine Wirtschaftsperiode beschlossene Wirtschaftsplan begründet man gels anderweitiger Bestimmung Vorschußpflichten der Wohnungseigentümer nur für den betreffenden Zeitraum, nicht aber darüber hinaus (wie BayObLG vom 29.12.1987 - BReg 2 Z 93/87 -, zitiert bei Deckert ETW Gruppe 2 S. 679).
    KG
    15.06.1988
  9. 12 U 6782/87 - Mietgarantievertrag; Eigentumswohnungserwerber; Garantienehmer
    Leitsatz: Zur Bedeutung und Auslegung eines selbständigen Mietgarantievertrages für die Verpflichtungen des Garantiegebers und des Erwerbers einer Eigentumswohnung als Garantienehmer.
    KG
    13.06.1988
  10. 20 REMiet 3/88 - Schönheitsreparatur-Klausel bei Vermietung unrenovierter Wohnung; Instandhaltung der Mietsache; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Kostenbeteiligung; Wohnung, unrenovierte; Abnutzungszeitraum; Mietnachfolger
    Leitsatz: Die Rechtsentscheide des OLG Stuttgart vom 28.8.1984 und 6.3.1986 erfassen auch den Fall, daß bei einer unrenoviert vermieteten Wohnung eine anteilige Kostenlast des Mieters an noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen vereinbart ist und bei Renovierungsfristen ein vorvertraglicher Abnutzungszeitraum einbezogen wird, für den der Vormieter anteilsmäßige Leistungen an den Mietnachfolger zu zahlen hat.
    OLG Frankfurt a. M.
    08.06.1988