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Urteil keine vorbeugende Stimmrechtsbeschränkung
Schlagworte
keine vorbeugende Stimmrechtsbeschränkung
Leitsatz
Das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers kann nicht durch gerichtliche Anordnung für die Zukunft beschränkt werden (gegen OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289). Die Rechtsmißbräuchlichkeit einer Stimmrechtsausübung ist vielmehr jeweils im Rahmen der Prüfung der Ungültigkeit des gefaßten Wohnungseigentümerbeschlusses zu prüfen.
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