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Urteil unlauterer Wettbewerb
Schlagworte
unlauterer Wettbewerb; Werbeangaben; Neubau
Leitsatz
Auf die fehlende Fertigstellung einer Wohnimmobilie ist zur Vermeidung einer Irreführung hinzuweisen.
Ob eine Irreführung über die fehlende Fertigstellung vorliegt, ist nicht durch philologische Betrachtung der Werbung zu ermitteln, sondern aus der Sicht eines flüchtigen, nur an wenigen Eckdaten orientierten Lesers.
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