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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Wirtschaftsplan; Geltungsdauer; Vorschusspflicht
Leitsatz
Der für eine Wirtschaftsperiode beschlossene Wirtschaftsplan begründet man gels anderweitiger Bestimmung Vorschußpflichten der Wohnungseigentümer nur für den betreffenden Zeitraum, nicht aber darüber hinaus (wie BayObLG vom 29.12.1987 - BReg 2 Z 93/87 -, zitiert bei Deckert ETW Gruppe 2 S. 679).
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