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9 ReMiet 2/88 - Kautionsrückzahlung bei Verkauf der Mietsache; Kaution, Anspruch auf Rückzahlung; Eigentümerwechsel; Wohnraummietvertrag; Veräußerung der Mietsache; Vermieterwechsel; Barkaution, Aushändigung an ErwerberLeitsatz: Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter eine Barkaution gestellt und hat der Vermieter den Wohnraum danach an einen Dritten veräußert, so hat - wenn im Mietvertrag etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist - der Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch darauf, daß der Vermieter den Kautionsbetrag dem Erwerber auszahlt. Dies gilt nicht, sofern und soweit dem Vermieter gegen den Mieter noch Ansprüche zustehen, die durch die Kaution gesichert werden, oder wenn die Kaution dem Erwerber in anderer Weise ausgehändigt worden ist i. S. von § 572 S. 2 BGB, oder der Erwerber gegenüber dem Vermieter die Verpflichtung zur Rückgewähr der Kaution übernommen hat. Inwieweit die beiden letztgenannten Ausnahmen (Aushändigung, Übernahme der Verpflichtung) auch für nach dem 31.12.1982 abgeschlossene Kautionsvereinbarungen zutreffen, bleibt unentschieden.OLG Karlsruhe30.11.1988
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12 U 5553/87 - Wohnflächenabweichung; KaufpreisminderungLeitsatz: Ist die Wohnfläche einer verkauften Eigentumswohnung rund 10 % kleiner als im Vertrag angegeben, so liegt ein Fehler vor, der den Käufer zur Minderung des Kaufpreises berechtigt, auch wenn die Größe nicht zugesichert war.KG24.11.1988
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24 W 4304/88 - Wohnungseigentum; Eigentümervereinbarung; ZustimmungLeitsatz: Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer kann auch in der Weise zustandekommen, daß ein Teil der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung, der restliche Teil nachträglich schriftlich zustimmt.KG14.11.1988
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24 W 2933/88 - Wohnungseigentum; Wasserleitung; Entwässerungsleitungen; Gemeinschaftseigentum; Zapfstelleneigentum; WiederherstellungLeitsatz: 1. Wasser- und Entwässerungsleitungen, die zwar von der Hauptleitung abzweigen, aber durch fremdes Sondereigentum laufen, ehe sie die im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehende Zapfstelle erreichen, sind notwendigerweise Gemeinschaftseigentum. 2. Der Wohnungseigentümer, in dessen Sondereigentum die Zapfstelle steht, kann von dem Wohnungseigentümer, der die Leitungen in seiner Wohnung un-berechtigt entfernt hat, die Wiederherstellung verlangen.KG14.11.1988
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8 U 78/88 - Anfangsmangel; Mitverschulden des Mieters an Schadensentstehung; Mängel der Mietsache; Mangel; anfänglicher; Schadensersatzpflicht des Vermieters; Mitverschulden des Mieters; Schadensentstehung durch Vertragsverletzung; Gewährleistungspflicht; verschulLeitsatz: Obwohl die Schadenshaftung nach § 538 Abs. 1 BGB kein Verschulden des Vermieters voraussetzt, kann der hiernach an sich bestehende Schadensersatzanspruch bei einem überwiegenden Mitverschulden des Mieters völlig entfallen.KG10.11.1988
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8 U 78/88 - Anfangsmangel, Mitverschulden des Mieters an Schadensentstehung; Mängel der Mietsache, Anfangsmangel; Mangel, anfänglicher; Schadensersatzpflicht des Vermieters; Mitverschulden des Mieters; Schadensentstehung durch Vertragsverletzung; Gewährleistungspflicht, verschuldensunabhängigeLeitsatz: Obwohl die Schadenshaftung nach § 538 Abs. 1 BGB erste Alternative kein Verschulden des Vermieters voraussetzt, kann der hiernach sich bestehende Schadensersatzanspruch bei einem überwiegenden Mitverschulden des Mieters völlig entfallen.KG10.11.1988
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- 30 REMiet 2/88 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; unschlüssige KlageLeitsatz: Wenn es schon an einem schlüssigen Klagevortrag fehlt, dann ist die vorgelegte Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich und deshalb zur Vorlage ungeeignet (Leitsatz der Redaktion). Der Erlaß eines Rechtsentscheides wird abgelehnt.OLG Hamm21.10.1988
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20 REMiet 4/88 - Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung; Gebrauch; vertragswidriger; Gebrauchsüberlassung; unbefugte; Rechtsbeeinträchtigung; VermieterLeitsatz: Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur frist losen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 - 4 U 130/81 - und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83).OLG Frankfurt a. M.10.10.1988
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20 REMiet 4/88 - Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Gebrauch, vertragswidriger; Gebrauchsüberlassung, unbefugte; Rechtsbeeinträchtigung, VermieterLeitsatz: Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 - 4 U 130/81 - und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83).OLG Frankfurt a. M.10.10.1988
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8 REMiet 1/88 - laufende Aufwendungen des Vermieters; fiktive Eigenkapitalkosten; MietzinsüberhöhungLeitsatz: Unter dem Begriff "laufende Aufwendungen" des Vermieters im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG sind auch fiktive Eigenkapitalkosten in Höhe der marktüblichen Zinsen für erste Hypotheken zu berücksichtigen.OLG Stuttgart30.09.1988