« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 615)

  1. 25 W 5233/88 - unlauterer Wettbewerb; Werbungsangaben; Projekt
    Leitsatz: Die Abkürzung "proj." für "projektiert" reicht bei Anzeigen, mit denen für Häuser oder Wohnungen geworben wird, grundsätzlich nicht aus, um unmißverständlich die fehlende Fertigstellung des beworbenen Objektes deutlich zu machen.
    KG
    19.09.1988
  2. 24 W 3952/88 - Auflösung einer Wohnungseigentümerversammlung durch den Verwalter
    Leitsatz: Entfernen sich Wohnungseigentümer, nachdem der Verwalter angesichts einer unübersichtlichen Rechtslage die Eigentümerversammlung für aufgelöst erklärt hat, so können die ohne die abwesenden Eigentümer auf der weitergeführten Versammlung gefaßten Beschlüsse wegen formeller Fehlerhaftigkeit aufzuheben sein.
    KG
    16.09.1988
  3. 24 W 3200/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit; Stimmenauszählung; Jahresabrechnung; ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: 1. Bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit einer Eigentümerversammlung sind auch die Anteile der Wohnungseigentümer mitzuzählen, die vertreten, aber wegen Interessenkollision von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen sind (Bestätigung von KG OLG 1974, 419 gegen BayObLG NJW-RR 1987, 595). 2. Bei der Stimmenauszählung sind Stimmenthaltungen nicht wie Nein-Stimmen zu werten, sondern bleiben nicht berücksichtigt. 3. Ein Eigentümerbeschluß, der unterschiedslos Zeiten vor und nach dem Ent stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft in die Jahresabrechnung einbezieht, entspricht regelmäßig nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
    KG
    16.09.1988
  4. 24 W 3200/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit; Jahresabrechnung; ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: 1. Ein Eigentümerbeschluß, der unterschiedslos Zeiten vor und nach dem Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft in die Jahresabrechnung einbezieht, entspricht regelmäßig nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. 2. Bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit einer Eigentümerversammlung sind auch die Anteile der Wohnungseigentümer mitzuzählen, die vertreten, aber wegen Interessenkollision von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen sind (Bestätigung von KG OLG 1974, 419 gegen BayObLG NJW-RR 1987, 595).
    KG
    16.09.1988
  5. 24 W 5887/87 - Wohnungseigentum; Verwalterentlastung; Stimmrecht; Beschwer
    Leitsatz: 1. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage darf auch als Vertreter von Wohnungseigentümern nicht an der Abstimmung über seine Entlastung mitwirken. 2. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist befugt, Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einzulegen, durch die der Wohnungseigentümerbeschluß über seine Entlastung für ungültig erklärt wird.
    KG
    12.09.1988
  6. 24 W 2242/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Niederschrift; Aufzeichnungen des Versammlungsleiters
    Leitsatz: Dem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch zu, private Aufzeichnungen des Versammlungsleiters einzusehen, die dieser sich zur Vorbereitung der Niederschrift über die Wohnungseigentümerversammlung angefertigt hat.
    KG
    12.09.1988
  7. 24 W 1670/88 - Wohnungseigentum; Gerichtsverfahren; einstweilige Anordnung; Vollstreckungsgegenantrag
    Leitsatz: Einwendungen gegen den im Wohnungseigentumsverfahren im Wege einstweiliger Anordnung für die Dauer des Hauptverfahrens festgestellten Anspruch können nicht mit einem WEG-Vollstreckungsgegenantrag geltend gemacht werden.
    KG
    12.09.1988
  8. REMiet 4048/88 - Wertverbesserungszuschlag, Voraussetzungen; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Mietzinserhöhung, Voraussetzungen; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht des Mieters; Ankündigungsschreiben; Zustimmung des Mieters zur baulichen Maßnahme; Mietgegenstand, Veränderung
    Leitsatz: a) Für eine Mieterhöhung nach § 11 AMVOB in Verbindung mit § 18 I. BMG (jetzt gemäß § 6 Abs. 2 bzw. 7 Abs. 2 GVW in Verbindung mit § 3 MHG) war und ist eine Zustimmung des Mieters zu der Modernisierungsmaßnahme nicht erforderlich. b) Bei fehlender Zustimmung des Mieters setzt die Mieterhöhung voraus, daß der Mieter zur Zeit der Ausführung der Modernisierungsmaßnahme gemäß § 541 b BGB zu ihrer Duldung verpflichtet war. Das ist der Fall, wenn die materiellen Voraussetzungen des Absatzes 1 der Vorschrift in dem genannten Zeitraum vorgelegen haben und - von Bagetellmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 4 der Vorschrift abgesehen - der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sinne von Absatz 2 Satz 1 der Vorschrift Mitteilung gemacht (und der Mieter nicht von seinem Kündigungsrecht gemäß Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift Gebrauch gemacht) hatte. Eine Duldung der Maßnahme durch den Mieter oder eine vorangehende gerichtliche Feststellung seiner Duldungspflicht ist für die Mieterhöhung darüber hinaus nicht erforderlich.
    KG
    01.09.1988
  9. 8 RE-Miet 4048/88 - Mieterhöhung; Zustimmung des Mieters zur Modernisierungsmaßnahme
    Leitsatz: a) Für eine Mieterhöhung nach § 11 AMVOB in Verbindung mit § 18 I. BMG (jetzt gemäß § 6 Abs. 2 bzw. 7 Abs. 2 GVW in Verbindung mit § 3 MHG) war und ist eine Zustimmung des Mieters zu der Modernisierungsmaßnahme nicht erforderlich. b) Bei fehlender Zustimmung des Mieters setzt die Mieterhöhung voraus, daß der Mieter zur Zeit der Ausführung der Modernisierungsmaßnahme gemäß § 541 b BGB zu ihrer Duldung verpflichtet war. Das ist der Fall, wenn die materiellen Voraussetzungen des Absatzes 1 der Vorschrift in dem genannten Zeitraum vorgelegen haben und - von Bagetellmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 4 der Vorschrift abgesehen - der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sinne von Absatz 2 Satz 1 der Vorschrift Mitteilung gemacht (und der Mieter nicht von seinem Kündigungsrecht gemäß Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift Gebrauch gemacht) hatte. Eine Duldung der Maßnahme durch den Mieter oder eine vorangehende gerichtliche Feststellung seiner Duldungspflicht ist für die Mieterhöhung darüber hinaus nicht erforderlich.
    KG
    01.09.1988
  10. 30 REMiet 1/88 - Rechtsentscheid; Antragsrecht einer Prozesspartei; Rechtsmittel
    Leitsatz: Kein Antragsrecht einer Prozeßpartei auf Erlaß eines Rechtsentscheides.
    OLG Hamm
    12.08.1988