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  1. REMiet 2/88 - Kappungsgrenze/Dreijahresfrist; Mieterhöhung/Kappungsgrenze; Mieterhöhungsverlangen/Frist; Kappungsgrenze/Überschreitung; Dreijahresfrist/Kappungsgrenze; Mieterhöhungsverlangen/Kappungsgrenze; Zustimmungsfrist; Mieterhöhung/Wirksamwerden
    Leitsatz: I. Verlangt der Vermieter die Erhöhung des Mietzinses zu einem Zeitpunkt, der innerhalb des für die Kappungsgrenze im Sinn von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG maßgebenden Zeitraums von drei Jahren liegt, so ist das Mieterhöhungsverlangen nicht deswegen unwirksam, weil die Kappungsgrenze nicht eingehalten ist. II. Ein solches Mieterhöhungsverlangen vermag die Zustimmungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 MHG bereits vor Ablauf des Zeitraums von drei Jahren in Gang zu setzen, so daß die Mieterhöhung unmittelbar danach wirksam werden kann.
    BayObLG
    10.03.1988
  2. 7 W 6/88 - Richterablehnung; Befangenheit; Hinweis auf Heilungswirkung
    Leitsatz: Die vom Richter getroffene Verfügung, wonach dem beklagten Mieter mit der Zustellung der Zahlungs- und Räumungsklage wegen Mietrückstandes der Hinweis zu geben sei, daß die vom Kläger ihm gegenüber wegen Mietrückstandes erklärte Kündigung unwirksam werde, wenn bis zum Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich des fälligen Mietzinses der Vermieter befriedigt wird, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.
    HansOLG Hamburg
    23.02.1988
  3. BReg. 2 Z 133/87 - Wohnungseigentum; Abstellen von Motorrädern in einem Kellerraum; unbestimmter Eigentümerbeschluss; ordnungsgemäßer Gebrauch des Gemeinschaftseigentums
    Leitsatz: 1. Das Abstellen von Motorrädern in einem Kellerraum entspricht nicht ordnungsmäßigem Gebrauch des Gemeinschaftseigentums. 2. Ein Eigentümerbeschluß, dessen Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist, so daß zukünftige Auseinandersetzungen zwischen den Wohnungseigentümern zu erwarten sind, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. 3. Ein Eigentümerbeschluß ist für ungültig zu erklären, wenn er einen nicht ordnungsmäßigen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums gestattet oder wenn er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
    BayObLG
    21.01.1988
  4. 4 U 242/87 - Verjährungsfrist für Rückforderung überzahlter Heizkosten; Mietnebenkosten; Überzahlung; Heizkosten; Rückforderung; ungerechtfertigte Bereicherung; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist
    Leitsatz: Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Heizkosten bei fortbestehendem Mietverhältnis verjähren nach Ablauf von vier Jahren.
    HansOLG Hamburg
    19.01.1988
  5. 4 U 36/87 - Formularklausel; Pachtvertrag; Gewerberaum; Konventionalstrafe; Vertragsstrafe; Kautionsrückzahlung; Teilabrechnung; Teilguthaben; Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Nebenkosten
    Leitsatz: 1) Die Formularklausel in einem Pachtvertrag über Gewerberäume "Bei Nicht einhaltung dieses Vertrages wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 10.000.- DM ... vereinbart" verstößt gegen § 11 Ziffer 6 AGBG und ist unwirksam. 2) Die Dauer der Frist, binnen derer der Verpächter gewerblicher Räume die Kaution des Pächters abzurechnen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Kautionsrückzahlungsanspruch ist grundsätzlich jedenfalls solange nicht fällig, als die Nebenkostenabrechnung ohne Verschulden des Verpächters nicht erstellt werden kann. Inwieweit der Verpächter in diesem Falle unter besonderen Umständen verpflichtet sein könnte, eine Teilabrechnung seiner abrechenbaren Forderungen vorzunehmen und unter Rückstellung eines Betrages für die erwartungsgemäß nachzuzahlenden Nebenkosten zur Auskehrung eines offensichtlich verbleibenden Teilguthabens verpflichtet sein könnte, bleibt ungeprüft. Hat aber der Verpächter eine solche Teilabrechnung vorgenommen und für Nebenkosten einen Teil der Kaution zurückbehalten, ist der Kautionsrückzahlungsanspruch insoweit nicht fällig.
    HansOLG Hamburg
    06.01.1988