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  1. VII ZR 315/86 - Geschäftsführung; Herausgabe des Architektenhonorar für Planungsleistungen für einen Bauunternehmer
    Leitsatz: Zur Frage, inwieweit der Architekt seinem Auftraggeber gem. § 667 BGB das Honorar herausgeben muß, das er daraus bezieht, daß er Planungsleistungen für einen Bauunternehmer erbringt, die dieser nach dem Bauvertrag dem Auftraggeber schuldet.
    BGH
    19.05.1988
  2. VIII ZR 96/87 - Mitverschulden bei verspäteter Rückgabe; Rückgabe der Mietsache; Entschädigungsanspruch des Vermieters; Vorenthaltung der Mietsache; Mitverschulden des Vermieters
    Leitsatz: a) Der Mieter, der nach Beendigung des Mietvertrages von ihm zu beseitigende Einrichtungen in den Mieträumen zurückläßt, enthält das Mietobjekt dem Ver-mieter vor, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung anzunehmen und eine solche nach dem Mietvertrag nicht statthaft ist. b) § 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar. c) Die Entschädigungsforderung nach § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB ist wie ein Miet zinsanspruch der Umsatzsteuer unterworfen.
    BGH
    11.05.1988
  3. VIII ZR 96/87 - Vorenthaltung der Mietsache bei Teilräumung; Beendigung des Mietverhältnisses; Vorenthaltung der Mietsache; Rückgabe der Mieträume; Räumung, teilweise; Entschädigungspflicht; Mitverschulden; Umsatzsteuer
    Leitsatz: a) Der Mieter, der nach Beendigung des Mietvertrages von ihm zu beseitigende Einrichtungen in den Mieträumen zurückläßt, enthält das Mietobjekt dem Vermieter vor, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung anzunehmen und eine solche nach dem Mietvertrag nicht statthaft ist. b) § 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar. c) Die Entschädigungsforderung nach § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB ist wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer unterworfen.
    BGH
    11.05.1988
  4. VIII ZR 96/87 - Mitverschulden bei verspäteter Rückgabe; Rückgabe der Mietsache, Entschädigungsanspruch des Vermieters, Vorenthaltung der Mietsache, Mitverschulden des Vermieters
    Leitsatz: § 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar.
    BGH
    11.05.1988
  5. V ZB 10/87 - Lastentragungspflicht; Haftung des Erwerber einer Eigentumswohnung; Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre
    Leitsatz: Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln, haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG), erst nach dem Eigentumserwerb gefaßt worden ist.
    BGH
    21.04.1988
  6. I ZR 209/86 - Immobilienanzeige; Preisangaben; Quadratmeterpreisangabe; Endpreisangabe
    Leitsatz: Die Angabe eines Quadratmeterpreises in der Werbung für Immobilien (hier für Mietobjekte) verpflichtet nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zur Endpreisangabe, gleichviel, ob die Werbung die für die Ermittlung des Endpreises außerdem erforderlichen Angaben enthält oder nicht.
    BGH
    30.03.1988
  7. VII ZR 81/87 - Gasverteilungsanlage; Gasleitung; Hauptgasleitung; Baukostenzuschuss; Gasversorgungsbedingungen; Hausanschlüsse; Baulücke; Altanlage
    Leitsatz: Wird eine neue Verteilungsanlage erstellt, so richtet sich die Erhebung eines Baukostenzuschusses dafür auch dann nach § 9 Abs. 1 und nicht nach Abs. 4 AVBGasV, wenn die Anlage von einer bereits vorhandenen Hauptleitung abgezweigt wird.
    BGH
    24.03.1988
  8. III ZR 11/87 - Straßenreinigungsentgelt für Anlieger
    Leitsatz: § 7 des Straßenreinigungsgesetzes von Berlin v. 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501) ist mit Art. 3 GG auch insoweit vereinbar, als diese Vorschrift die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten zur Deckung (eines Teils) der Kosten der Straßenreinigung allein den Anliegern der (im Straßenreinigungsverzeichnis A aufgeführten) Straßen auferlegt.
    BGH
    24.03.1988
  9. VIII ZR 184/87 - Unterbrechung der Verjährung nur bei gerichtlicher Geltendmachung des nämlichen Anspruchs; Unterbrechung der Verjährung; Mahnbescheid; Rückgabe der Mietsache; Beendigung der Mietsache; Wiederherstellung des früheren Zustandes; vertragliche Verpflichtung; Hauptleistungsanspruch; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Verjährung; Unterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung; Streitgegenstand; anderer; Mahnbescheid über nicht bestehenden Anspruch
    Leitsatz: a) Ein vertraglich begründeter Hauptleistungsanspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache kann sich nicht mehr nach § 326 BGB in einen Schadensersatzanspruch umwandeln, wenn er bereits vor dem Zeitpunkt, in dem die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich wird, verjährt war. b) Eine vor Ablauf der Verjährung und vor der Umwandlung erfolgte gerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruches führt nicht zur Unterbrechung der Verjährung.
    BGH
    16.03.1988
  10. VIII ZR 184/87 - Unterbrechung der Verjährung nur bei gerichtlicher Geltendmachung des nämlichen Anspruchs; Unterbrechung der Verjährung, Mahnbescheid; Rückgabe der Mietsache; Beendigung der Mietsache; Wiederherstellung des früheren Zustandes, vertragliche Verpflichtung; Hauptleistungsanspruch; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Verjährung, Unterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung; Streitgegenstand, anderer; Mahnbescheid über nicht bestehenden Anspruch
    Leitsatz: a) Ein vertraglich begründeter Hauptleistungsanspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache kann sich nicht mehr nach § 326 BGB in einen Schadensersatzanspruch umwandeln, wenn er bereits vor dem Zeitpunkt, in dem die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich wird, verjährt war. b) Eine vor Ablauf der Verjährung und vor der Umwandlung erfolgte gerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruches führt nicht zur Unterbrechung der Verjährung.
    BGH
    16.03.1988