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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 615)
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8 W 487/87 - Unterschriftsbeglaubigung; Verwalterbestellung; Bestellungsbeschluss; GeschäftswertLeitsatz: Als Geschäftswert von Unterschriftsbeglaubigungen auf der Niederschrift über den Bestellungsbeschluß eines Verwalters (§ 26 Abs. 4 WEG) ist nach § 30 Abs. 2 KostO der Wert regelmäßig mit 5.000,- DM anzunehmen. Eine Schätzung auf der Grundlage des Wertes oder der Größe der Wohnanlage ist nicht möglich.OLG Stuttgart06.05.1988
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30 REMiet 2/87 - Rückzahlungsanspruch des nicht wohnberechtigten Mieters; Mietpreisbindung, Neubau; öffentlich geförderte Wohnung; Wohnberechtigung; Mieter, nicht wohnberechtigt; Rückzahlungsanspruch; KostenmieteLeitsatz: Der Rückzahlungsanspruch aus § 8 Abs. 2 Satz 2 WoBindG steht auch dem nicht nach §§ 4, 5 WoBindG wohnberechtigten Mieter einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung zu.OLG Hamm04.05.1988
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24 W 4878/87 - Rechtsweg bei Streitigkeiten mit einem vor Rechtshängigkeit ausgeschiedenen WohnungseigentümerLeitsatz: Für die Zuweisung einer Streitigkeit in das Verfahren nach § 43 WEG ist allein maßgebend, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im gemeinschaftlichen Eigentum hat. Zur Entscheidung über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen Wohnungseigentümer, der vor Rechtshängigkeit aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist, sind deshalb die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Wohnungseigentumsgerichte) und nicht die Prozeßgerichte zuständig (Abweichung von BGHZ 44, 43 ff. = NJW 1965, 1763; BayObLG Rpfleger 1975, 245 und 1979, 318; BayObLGZ 1986, 348, 350; Bay-ObLG 1988, 63; OLG Hamm OLGZ 1982, 20, 22 ff.).KG20.04.1988
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22 U 265/87 - Hundegebell; Hähnekrähen; Krähen; Taubenhaltung; BeeinträchtigungLeitsatz: Hunde und Hähne sind auf dem Grundstück in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand so zu halten, daß von ihrem Gebelle bzw. Krähen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarn erwachsen.OLG Hamm11.04.1988
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20 RE Miet 1/88 - Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Mieterhöhung/vorfristige Erklärung; Mieterhöhungsverlangen/vorfristiges; Jahresfrist/Einhaltung; Wartefrist/Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen/Wirksamkeit des verfrühten; Wirksamkeit/des verfrühten Mieterhöhungsverlangens; Jahreswartefrist/MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Ein vor Ablauf der Jahresfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG gestelltes Mieterhöhungsverlangen, in dem eine Erhöhung ab einem Zeitpunkt nach Ablauf der Jahresfrist begehrt wird, ist nicht unwirksam. (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4.12.1981 - 5 UH 4/81 und OLG Hamm vom 30.12.1986 - 30 RE Miet 2/86).OLG Frankfurt a. M.25.03.1988
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5 UH 1/87 - Rechtsstreit; Erledigungserklärung; unzulässiger RechtsentscheidLeitsatz: Gemäß Art. III Abs. 1 Satz 3 des 3. MietRÄndG soll dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt werden: Ist der Erlaß eines Rechtsentscheids unzulässig, wenn das Landgericht als Berufungsgericht nur noch gemäß § 91 a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden hat, nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben?OLG Oldenburg18.03.1988
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4 RE Miet 1/85 - Berechnung der Vergleichsmiete; WirtschaftsstrafgesetzLeitsatz: Ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum unter dessen Ausnutzung der Vormieter einer Wohnung ein unangemessen hohes Entgelt für die Vermietung gefordert und/oder genommen haben muß, wenn der Tatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz verwirklicht sein soll, liegt nicht nur denn vor, wenn generell, also für jedermann, ein Engpaß auf dem Wohnungsmarkt für solche Wohnungen besteht, sondern auch schon dann, wenn für bestimmte, noch allgemeinen Merkmalen abgrenzbare Mietergruppen infolge mangelnder Vertragsbereitschaft der Vermieter in ihrer Gesamtheit der Marktzugang verengt ist. Bei der Berechnung der angemessenen Vergleichsmiete nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz ist denn aber wieder auf den allgemeinen Marktpreis, wie er für jedermann gilt, abzustellen und nicht etwa auf von vornherein überhöhte Mieten aus dem ohnehin verknappten Wohnungsangebot für die genannten benachteiligten Mietergruppen. Insoweit, also in preismäßiger Beziehung, kann ein Teilmarkt für solche Mietergruppen mit erschwertem Marktzugang nicht anerkannt worden.OLG Hamm13.03.1988
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15 U 4536/87 - Grundstücksnutzung der öffentlichen Hand für Uferwanderweg; Nichtbauland; WohngebieteLeitsatz: 1. Zum Wertersatz einer ohne rechtlichen Grund erlangten Grundstücksnutzung der öffentlichen Hand für einen Uferwanderweg. 2. Zur Höhe der Bereicherung, wenn die von der öffentlichen Hand in Anspruch genommenen Flächen zwar Nichtbauland sind, aber innerhalb ausgewiesener allgemeiner Wohngebiete liegen.KG03.03.1988
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3 ReMiet 2/87 - Vorlagebeschluss; Schönheitsreparaturen; QuotenklauselLeitsatz: Gemäß Art. III Abs. 1 S. 3 3. MietRÄndG legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Ist die in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Klausel, daß der Mieter, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf der Fristen für die Schönheitsreparaturen endet, einen nach der Dauer der Mietzeit gestaffelten prozentualen Kostenanteil daran zu tragen hat, auch bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung wirksam, sofern die für die Berechnung der Quote maßgebende Frist erst mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnt?OLG Karlsruhe01.03.1988
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8 WRE Miet 6717/87 - Kostenvorschußpflicht des Vermieters; Mangel der Mietsache; Beseitigungspflicht des Vermieters; Instandsetzungspflicht; Aufwendungsersatz, Vorschuß; KostenvorschußpflichtLeitsatz: Der Mieter, der nach § 538 Abs. 2 BGB berechtigt ist, den Mangel der Mietsache selbst zu beseitigen, kann vom Vermieter regelmäßig einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlich zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen.KG29.02.1988