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Urteil nur einmalige Umstellung der Heizkostenabrechnung
Schlagworte
nur einmalige Umstellung der Heizkostenabrechnung
Leitsatz
Haben die Wohnungseigentümer einmal ihre Befugnis zur Umstellung auf eine zulässige Art der teilweise verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ausgeübt, können sie die Abrechnung nicht durch Mehrheitsbeschluß auf eine andere zulässige Abrechnungsart umstellen.
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