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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Niederschrift; Aufzeichnungen des Versammlungsleiters
Leitsatz
Dem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch zu, private Aufzeichnungen des Versammlungsleiters einzusehen, die dieser sich zur Vorbereitung der Niederschrift über die Wohnungseigentümerversammlung angefertigt hat.
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