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  1. III ZR 156/87 - Zinsberechnungsklausel in einem Hypothekendarlehns-Vertrag
    Leitsatz: Eine Formularklausel in einem Hypothekendarlehns-Vertrag, wonach die Zinsen jeweils bis zum Jahresende trotz zwischenzeitlich fortschreitender Tilgung noch nach dem Kapitalstand am Schluß des Vorjahres berechnet werden, hält jedenfalls dann einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht stand, wenn sie die zinssteigernde Wirkung der Klausel für den Kunden nicht hinreichend deutlich erkennbar werden läßt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    24.11.1988
  2. IX ZR 31/88 - Notarhaftung; Belehrungspflicht; Versteuerung des Spekulationsgewinns; Beurkundungsunterlagen
    Leitsatz: a) Ein Notar, der vor oder während der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages davon Kenntnis erhält, daß der Verkäufer das Grundstück vor weniger als zwei Jahren erworben hat und die Anschaffungskosten unter dem Verkaufspreis liegen, hat den Verkäufer grundsätzlich auf die Gefahr der Versteuerung eines Spekulationsgewinns hinzuweisen. b) Ein Notar muß die von den Beteiligten eingereichten Unterlagen persönlich zur Kenntnis nehmen, sich über ihren Inhalt unterrichten und diesen - soweit erforderlich - bei der Errichtung der erbetenen Urkunde berücksichtigen. c) Ein Notar darf es nicht dem Büropersonal überlassen zu entscheiden, welche Unterlagen für eine Beurkundung von Bedeutung sein können und welche nicht. Diese Entscheidung muß er sich selbst vorbehalten.
    BGH
    10.11.1988
  3. VIII ZR 7/88 - Befugnis eines Dritten; die Mieternutzung einzuschränken; Mangel der Mietsache; Rechtsmangel; Minderung; Minderung des Mietzinses; bei Rechtsmangel; Nutzungsrecht des Mieters; Einschränkung durch Dienstbarkeit
    Leitsatz: Schließt der Eigentümer eines vermieteten und später veräußerten Grundstücks darüber einen weiteren Mietvertrag, und geht der zweite Mieter gleichzeitig für die Laufzeit des ersten Mietvertrages ein Untermietverhältnis ein, dann wird ihm mit der - vor der Veräußerung erfolgten - Einräumung des Unter-mietbesitzes das Grundstück zugleich aufgrund des (Haupt-)Mietvertrages überlassen, wenn darin vereinbart ist, das Mietverhältnis solle unmittelbar im Anschluß an den Untermietvertrag beginnen.
    BGH
    02.11.1988
  4. VIII ZR 7/88 - Grundstücksveräußerung nach Überlassung durch Einräumung von Untermietbesitz; Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Mehrfachvermietung; Überlassung des Grundstücks an den Mieter; Untermietbesitz, Einräumung durch Hauptvermieter
    Leitsatz: Schließt der Eigentümer eines vermieteten und später veräußerten Grundstücks darüber einen weiteren Mietvertrag, und geht der zweite Mieter gleichzeitig für die Laufzeit des ersten Mietvertrages ein Untermietverhältnis ein, dann wird ihm mit der - vor der Veräußerung erfolgten - Einräumung des Untermietbesitzes das Grundstück zugleich aufgrund des (Haupt-)Mietvertrages überlassen, wenn darin vereinbart ist, das Mietverhältnis solle unmittelbar im Anschluß an den Untermietvertrag beginnen.
    BGH
    02.11.1988
  5. VIII ZR 7/88 - Befugnis eines Dritten, die Mieternutzung einzuschränken; Mangel der Mietsache; Rechtsmangel, Minderung; Minderung des Mietzinses, bei Rechtsmangel; Nutzungsrecht des Mieters; Einschränkung durch Dienstbarkeit
    Leitsatz: Die Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines Dritten, die diesen in die Lage versetzt, auf dem Wege des Privatrechts die Nutzung des Mietgrundstücks in bestimmter Weise zu verhindern, stellt keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel dar (BGH - VIII ZR 168/68 - Urt. v. 2./3.6.1970). Die Minderung des Mietzinses aufgrund dieses Rechtsmangels tritt erst dann ein, wenn von der das Nutzungsrecht des Mieters beeinträchtigenden Befugnis Gebrauch gemacht wird.
    BGH
    02.11.1988
  6. V ZR 94/87 - Grundstückskaufvertrag; Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen Anspruchs auf Löschung der Vormerkung nach Ausschluss des Erfüllungsanspruchs; Sicherung des Schadensersatzanspruchs durch gezahlten Teilkaufpreis
    Leitsatz: a) Ist nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung durch den Grundstücksverkäufer der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen (§ 326 Abs. 1 BGB), kann der Käufer dem Anspruch auf Zustimmung der Löschung der Auflassungsvormerkung ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gezahlten Teilkaufpreises entgegensetzen (§ 273 Abs. 1 BGB). b) Der Verkäufer kann sich gegenüber diesem Zurückbehaltungsrecht nicht darauf berufen, daß ihm noch ein Schaden entstehen könne und er den Teil-kaufpreis zur Sicherung dieses Schadensersatzanspruchs zurückhalten dürfe.
    BGH
    28.10.1988
  7. VIII ZR 22/88 - Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber; Eigentümerwechsel; Vermieterwechsel; Rechtsübergang; Veräußerung des vermieteten Hauses; Schadensersatzansprüche; Übergang
    Leitsatz: Bei Veräußerung eines vermieteten Hauses stehen Schadensersatzansprüche gegen den nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogenen Mieter wegen unterbliebener Endrenovierung und Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume dem Vermieter und nicht nach § 571 BGB dem Erwerber zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.
    BGH
    19.10.1988
  8. VIII ZR 22/88 - Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber; Eigentümerwechsel; Vermieterwechsel; Rechtsübergang; Veräußerung des vermieteten Hauses; Schadensersatzansprüche, Übergang
    Leitsatz: Bei Veräußerung eines vermieteten Hauses stehen Schadensersatzansprüche gegen den nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogenen Mieter wegen unterbliebener Endrenovierung und Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume dem Vermieter und nicht nach § 571 BGB dem Erwerber zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.
    BGH
    19.10.1988
  9. VII ZR 227/87 - Bauvertrag; Gewährleistung; Beweissicherungsantrag; Verjährungsunterbrechung
    Leitsatz: Zur Frage, welche Anforderungen an einen Beweissicherungsantrag zu stellen sind, wenn er die Verjährung unterbrechen soll (im Anschluß an Senatsurteile NJW 1987, 381; vom 20. November 1986 - VII ZR 360/85 = BauR 1987, 207, 208 und vom 26. Februar 1987 - VII ZR 64/86 = BauR 1987, 443, 444).
    BGH
    06.10.1988
  10. VIII ARZ 4/88 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
    Leitsatz: a) Der Bundesgerichtshof darf einen Rechtsentscheid nur unter der Voraussetzung erlassen, daß die ihm vom Oberlandesgericht vorgelegte Rechtsfrage mit der Rechtsfrage, welche das Landgericht dem Oberlandesgericht vorgelegt hat, ihrem wesentlichen Inhalt nach deckungsgleich ist. b) Die Rechtsfrage, ob der Erlaß eines Rechtsentscheides unzulässig ist, wenn das Landgericht als Berufungsgericht nur noch gemäß § 91 a ZPO über die Kosten zu entscheiden hat, kann nicht Gegenstand eines Rechtsentscheides sein.
    BGH
    21.09.1988