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Urteil unlauterer Wettbewerb
Schlagworte
unlauterer Wettbewerb; Werbungsangaben; Projekt
Leitsatz
Die Abkürzung "proj." für "projektiert" reicht bei Anzeigen, mit denen für Häuser oder Wohnungen geworben wird, grundsätzlich nicht aus, um unmißverständlich die fehlende Fertigstellung des beworbenen Objektes deutlich zu machen.
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