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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Verwalterentlastung; Stimmrecht; Beschwer
Leitsätze
1. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage darf auch als Vertreter von Wohnungseigentümern nicht an der Abstimmung über seine Entlastung mitwirken.
2. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist befugt, Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einzulegen, durch die der Wohnungseigentümerbeschluß über seine Entlastung für ungültig erklärt wird.
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