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  1. VIII ZR 286/88 - Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters; Aufwendungen des Mieters; Aufwendungsersatzanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters; Verwendungsersatzanspruch; Verjährung, Bereicherungsanspruch
    Leitsatz: Macht der Mieter eines Hausgrundstückes Aufwendungen auf die Mietsache in der Erwartung, seine Ehefrau werde dieses erben, und wird seine Erwartung später enttäuscht, so verjährt der ihm dann zustehende Bereicherungsanspruch nicht nach § 558 BGB.
    BGH
    12.07.1988
  2. VIII ARZ 1/88 - Schönheitsreparaturen; Abgeltungsklausel; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; unrenovierte Wohnung; Fristenlauf; Renovierungsfristen
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Klausel, wonach der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten aufgrund des Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts zu zahlen hat, ist jedenfalls dann wirksam, wenn sie den Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt, die für die Abgeltung maßgeblichen Fristen und Prozentsätze am Verhältnis zu den üblichen Renovierungsfristen ausrichtet und dem Mieter nicht untersagt, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, daß er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostensparender Eigenarbeit ausführt. 2. Wirksam ist eine derartige Klausel auch bei Vermietung einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung jedenfalls dann, wenn die für die Durchführung wie für die anteilige Abgeltung der Schönheitsreparaturen maßgeblichen Fristen nicht vor dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen.
    BGH
    06.07.1988
  3. VIII ARZ 1/88 - Schönheitsreparaturen; Abgeltungsklausel; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; unrenovierte Wohnung; Fristenlauf; Renovierungsfristen
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Klausel, wonach der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten aufgrund des Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts zu zahlen hat, ist jedenfalls dann wirksam, wenn sie den Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt, die für die Abgeltung maßgeblichen Fristen und Prozentsätze am Verhältnis zu den üblichen Renovierungsfristen ausrichtet und dem Mieter nicht untersagt, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, daß er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostensparender Eigenarbeit ausführt. 2. Wirksam ist eine derartige Klausel auch bei Vermietung einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung jedenfalls dann, wenn die für die Durchführung wie für die anteilige Abgeltung der Schönheitsreparaturen maßgeblichen Fristen nicht vor dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen.
    BGH
    06.07.1988
  4. V ZR 49/87 - Erklärungswert einer Willenserklärung; Willenserklärung; Auslegung; Treu und Glauben; Erklärungswert; Zugang der Willenserklärung; spätere Umstände
    Leitsatz: Für die Auslegung, wie der Empfänger einer Willenserklärung diese nach ihrem objektiven Erklärungswert verstehen mußte, können erst nach Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden.
    BGH
    24.06.1988
  5. V ZR 49/87 - Erklärungswert einer Willenserklärung; Willenserklärung, Auslegung, Treu und Glauben, Erklärungswert, Zugang der Willenserklärung, spätere Umstände
    Leitsatz: Für die Auslegung, wie der Empfänger einer Willenserklärung diese nach ihrem objektiven Erklärungswert verstehen mußte, können erst nach Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden.
    BGH
    24.06.1988
  6. VIII ZR 232/87 - Formularmäßige Abwälzung des Risikos der Konzessionsverweigerung; Mietvertrag; Formularmietvertrag; Formularklausel; Gaststättenmietvertrag; Gaststättenerlaubnis; Konzessionsverweigerung; Beschaffenheit der Mietsache; als Ablehnungsgrund; Konzessionsfähigkeit; Risiko; Abwälzung
    Leitsatz: Die Klausel in einem Formularvertrag über die Vermietung einer Gaststätte, der Mieter habe die für den Betrieb des Mietobjektes erforderliche behördliche Erlaubnis auf seine Kosten und sein Risiko beizubringen, ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AGBG unwirksam.
    BGH
    22.06.1988
  7. VIII ZR 232/87 - Formularmäßige Abwälzung des Risikos der Konzessionsverweigerung; Mietvertrag; Formularmietvertrag; Formularklausel; Gaststättenmietvertrag; Gaststättenerlaubnis; Konzessionsverweigerung; Beschaffenheit der Mietsache, als Ablehnungsgrund; Konzessionsfähigkeit; Risiko, Abwälzung
    Leitsatz: Die Klausel in einem Formularvertrag über die Vermietung einer Gaststätte, der Mieter habe die für den Betrieb des Mietobjektes erforderliche behördliche Erlaubnis auf seine Kosten und sein Risiko beizubringen, ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AGBG unwirksam.
    BGH
    22.06.1988
  8. VI ZR 150/87 - Ersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung; Schadensersatzanspruch; Verjährung; Verjährungsfrist für Ersatzanspruch des Vermieters; Mietsache; Verschlechterung; Unerlaubte Handlung des Mieters oder Dritten; Mietvertrag; Schutzbereich
    Leitsatz: Die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB gilt auch dann, wenn der Ersatzanspruch wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht auf Mietvertrag, sondern auf unerlaubte Handlung des Mieters oder eines Dritten gestützt ist, der in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (Bestätigung von BGHZ 71, 175, 179, 180).
    BGH
    21.06.1988
  9. VI ZR 150/87 - Ersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung; Schadensersatzanspruch, Verjährung; Verjährungsfrist für Ersatzanspruch des Vermieters; Mietsache, Verschlechterung; Unerlaubte Handlung des Mieters oder Dritten; Mietvertrag, Schutzbereich
    Leitsatz: Die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB gilt auch dann, wenn der Ersatzanspruch wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht auf Mietvertrag, sondern auf unerlaubte Handlung des Mieters oder eines Dritten gestützt ist, der in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (Bestätigung von BGHZ 71, 175, 179, 180).
    BGH
    21.06.1988
  10. V ZR 125/87 - Grundstückskaufvertrag; Aufklärungspflicht des Verkäufers über Untersagung der bisherige Nutzungsart des Hauses; grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers
    Leitsatz: Zur Frage der Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses, wenn dem Verkäufer durch bestandskräftigen behördlichen Bescheid die bisherige Nutzungsart des Hauses untersagt worden ist. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts, daß beim Kauf eines Grundstücks zum Preis von über 3 Millionen DM der Käufer grob fahrlässig handle, wenn er nicht in Grundakten und Bauakten Einsicht nimmt.
    BGH
    10.06.1988