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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 573)

  1. 65 S 336/86 - Kündigung; Gesundheitsgefährdung; Verwirkung
    Leitsatz: Zur Verwirkung des Kündigungsrechts nach § 544 BGB.
    LG Berlin
    27.10.1989
  2. 7 S 84/89 - Untermiete; gewerbliche Zwischenmiete; Nutzungsentschädigung; Hauptmietverhältnis; Beendigung
    Leitsatz: Endet das Hauptmietverhältnis mit dem gewerblichen Zwischenmieter, so kann der Eigentümer vom Untermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Untermiete jedenfalls nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB verlangen, sofern er verpflichtet ist, den Untermieter in der Wohnung zu dulden und der Untermieter aus dem Untermietvertrag zur Mietzahlung nicht mehr verpflichtet ist.
    LG Hamburg
    26.10.1989
  3. 62 S 136/89 - Eigenbedarfskündigung; Härteeinwand; Schwerbehinderung; Kündigungsgrund, Beleidigung
    Leitsatz: 1. Die Mieterinteressen sind bei einer Eigenbedarfskündigung erst im Rahmen der Sozialklausel zu beachten. 2. Beim Härteeinwand nach § 556 a BGB wegen Schwerbehinderung kommt es auf das behördliche Attest, nicht auf die objektiven Umstände an. 3. Beleidigung als Kündigungsgrund.
    LG Berlin
    26.10.1989
  4. (85) Qs 45/89 - Treuebruch; Untreue; Kaution; Anlagepflicht; Mietkaution
    Leitsatz: Ein Vermieter, der die ihm überlassene Mietkaution nicht § 550 b BGB gemäß anlegt, begeht eine Untreue in Form des Treubruchtatbestandes.
    LG Hamburg
    25.10.1989
  5. 64 S 260/89 - Prozesstandschaft; Hausverwaltung
    Leitsatz: Die von dem Vermieter bestellte Hausverwaltung ist mangels Darlegung eines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht befugt, Rechte des Vermieters im eigenen Namen in Prozeß geltend zu machen.
    LG Berlin
    24.10.1989
  6. 64 S 259/89 - Betriebskostenvorschuss; Ausschlussfrist; preisgebundener Neubau
    Leitsatz: 1. Über gesondert zu zahlenden Fahrstuhlkostenvorschuß ist gesondert abzurechnen. 2. § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV ist eine Ausschlußfrist.
    LG Berlin
    24.10.1989
  7. 64 S 205/89 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Orientierungsmerkmal; wohnwerterhöhendes Merkmal; Isolierglasfenster; Auskunftsanspruch; Wesentlichkeitsgrenze
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat gegen den Vermieter insoweit einen Rückzahlungsanspruch, als die vereinbarte Miete die Wesentlichkeitsgrenze von 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete überschreitet. 2. Ein Isolierglasfenster in einem ca. 10,5 qm großen Zimmer einer 81,93 qm großen Wohnung stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. 3. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Auskunft über die zuletzt vor dem 1.1.1988 preisrechtlich zulässige Miete, wenn der Mietvertrag nach diesem Stichtag abgeschlossen worden ist. 4. Der Begriff der "bisherige/n Miete" in § 3 GVW ist nicht auslegungsfähig.
    LG Berlin
    24.10.1989
  8. 61 S 75/89 - Guthaben; Heizkostenabrechnung; Betriebskostenguthaben; deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Rückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Eine ein Guthaben für den Mieter ergebende Heizkostenabrechnung ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Soweit es den sich aufgrund der Vorauszahlungen des Mieters möglicherweise ergebenden Rückzahlungsanspruch als tatsächlich bestehend bestätigt, hat es potentiell konstitutive Wirkung.
    LG Berlin
    23.10.1989
  9. 66 S 9/89 - Nebenkostenabrechnung; Betriebskostenabrechnung; Vorauszahlungen; Sollvorschüsse; Übergabestation; Heizkostenabrechnung; Kostenverteilung; hausbezogene Kostenverteilung
    Leitsatz: 1. Aus dem in § 259 BGB enthaltenen Begriff der "Einnahmen" ergibt sich, daß in eine Nebenkostenabrechnung die tatsächlichen Vorauszahlungen des Mieters und nicht seine Sollvorschüsse einzustellen sind. 2. Eine gesonderte, am Verbrauch orientierte Verteilung je nach Betriebskostenart wäre im Ergebnis sachgerecht, würde den Vermieter jedoch vor unzumutbare Anforderungen stellen. 3. Werden von einer Übergabestation mehrere Häuser mit Wärme und Warmwasser beliefert, gehört zur Nachvollziehbarkeit einer Heizkostenabrechnung, daß ausreichende Angaben über die an die Übergabestation gelieferte Wärme und das gelieferte Warmwasser sowie über die Verteilung der hierfür entstandenen Kosten auf die einzelnen Häuser gemacht werden.
    LG Berlin
    20.10.1989
  10. 8 T 102/89 - Kostentragung; Zustimmung; teilweise unwirksames Erhöhungsverlangen; Vergleichswohnung; Mieterhöhungsverlangen; Sofortiges Anerkenntnis
    Leitsatz: Es liegt keine sofortiges Anerkenntnis i. S. d. § 93 ZPO vor, wenn der Mieter die Zustimmung zu einem teilweise unwirksamen Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung verweigert, im Zustimmungsprozeß jedoch sofort den im Rahmen des Zulässigen geltend gemachten Zustimmungsanspruch anerkennt.
    LG Freiburg
    19.10.1989