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62 S 149/89 - Kündigungsverzicht; Modernisierung; Mietermodernisierung; Unklarheitenregel; FormularklauselLeitsatz: Wirksamer Verzicht auf Kündigung im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter.LG Berlin18.09.1989
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7 T 38/89 - Sozialklausel; Hinweispflicht; befristetes Mietverhältnis; Widerspruch gegen KündigungLeitsatz: Im Gegensatz zu dem Kündigungsschutz des Mieters nach den §§ 564 c, 564 b BGB, bei dem dieser selbst aktiv werden muß, bedarf es im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Sozialklausel auch im befristeten Mietverhältnis eines rechtzeitigen Hinweises des Vermieters auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Beendigung des Mietvertrages.LG Hildesheim15.09.1989
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57 S 58/89 - Werkvertrag; Gewährleistungsanspruch; Erneuerung eines PumpenmotorsLeitsatz: Auch wenn der Auftraggeber die Erneuerung eines Pumpenmotors ausdrücklich angeordnet hat, so hat der Auftragnehmer doch den in der völligen Sinnlosigkeit der Maßnahme liegenden Mangel zu vertreten, wenn er die ihm nach § 4 Ziffer 3 VOB/B obliegende schriftliche Mitteilung über seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Aus-führung unterlassen hat.LG Berlin14.09.1989
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14 S 6339/89 - fristlose Kündigung; Zahlungsverzug; Schonfrist; vollständige Befriedigung; Unzumutbarkeit; Fortsetzung des MietverhältnissesLeitsatz: Kündigt ein Vermieter berechtigt wegen wiederholten Zahlungsverzugs und Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses (§ 554 a BGB), so kann eine vollständige Befriedigung des Vermieters innerhalb der Schonfrist in analoger Anwendung des § 554 Abs. 2 Ziff. 2 BGB diese Kündigung nicht unwirksam machen.LG München I13.09.1989
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5 T 1012/89 - Räumungsfrist; Verlängerung; Räumungsvergleich; VergleichLeitsatz: Die Verlängerung der im Vergleich vereinbarten Räumungsfrist kommt nicht in Betracht, wenn die rechtzeitige Räumung an Ereignissen oder Entwicklungen scheitert, die bei Abschluß des Räumungsvergleichs nicht zu übersehen waren.LG Darmstadt12.09.1989
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10 O 52/89 - Betriebskostenabrechnung; Betriebskosten, überhöhte; Verwirklichung, - eines Rückzahlungsanspruchs; Zusicherung, - der Größe der Mietsache; Objektbeschreibung; Verjährung, Rückerstattung überzahlter MieteLeitsatz: Der Rückzahlungsanspruch auf ohne Rechtsgrund gezahlten Mietzins verjährt nach vier Jahren seit der Zahlung. Die Angabe der etwaigen Nutzfläche der Mietsache dient der Objektbeschreibung und stellt keine Zusicherung einer Eigenschaft dar. Ein Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Nebenkosten ist verwirkt, wenn der gewerbliche Mieter die Auszahlung des sich ergebenden Guthabens ohne weitere Überprüfung entgegennimmt und erst zwei Jahre später nach einem Vermieterwechsel einen weiteren Guthabensanspruch auf die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung stützt.LG Düsseldorf12.09.1989
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64 S 154/89 - GebrauchsüberlassungLeitsatz: Die Gebrauchsüberlassung der Wohnung in ihrer Gesamtheit auch an Familienangehörige, die nicht Vertragspartner des Vermieters geworden sind, ist unbefugt.LG Berlin12.09.1989
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62 S 226/89 - Arbeitslosigkeit; Härteeinwand; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Angehöriger; Sohn; HausstandLeitsatz: 1. Wunsch eines 20jährigen Kindes nach Gründung eines eigenen Hausstandes als vernünftiger Grund im Sinne von § 564 b Abs. 2 Ziffer 2 BGB. 2. Arbeitslosigkeit in Kombination mit der Situation am Berliner Wohnungsmarkt als Härteeinwand im Sinne des § 556 a BGB.LG Berlin07.09.1989
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1 S 391/89 - Allgemeine Geschäftsbedingungen; Überraschungsklausel; Sachzusammenhang; AGBLeitsatz: Befindet sich in einem formularmäßigen Mietvertrag die Abbedingung des § 568 BGB nicht im Sachzusammenhang mit den Kündigungsvorschriften oder den Vereinbarungen bzgl. der Mietdauer, so ist sie als überraschende Klausel unwirksam.LG Kassel07.09.1989
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1 S 117/89 - Mietminderung; Mängelanzeige; Minderungsrecht; Treppenhaus; MieterhöhungLeitsatz: Nach einer Mieterhöhung lebt das durch vorangegangen vorbehaltlose Mietzahlung ausgeschlossene Mietminderungsrecht wieder auf. Die Mängelanzeige muß die Beanstandung des Mieters hinreichend konkretisiert darlegen, so daß der Vermieter Veranlassung hat, sachgemäß tätig zu werden.LG Köln07.09.1989