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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 573 von 573)

  1. 4 U 229/88 - Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch bei Mietüberhöhung; Mietpreisüberhöhung; Wuchermiete; Rückforderungsanspruch, Verjährungsfrist; Verjährungsfrist; Mietzins, überzahlter
    Leitsatz: Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete aufgrund von Mietpreisüberhöhungen gemäß § 5 WiStG verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis nach Ablauf von vier Jahren.
    HansOLG Hamburg
    30.01.1989
  2. BReg. 2 Z 67/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Einladung zur Eigentümerversammlung; Wiedereinsetzung bei Versäumung der Anfechtungsfrist
    Leitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, ist ohne konkreten Anhaltspunkt nicht verpflichtet, sich beim Verwalter danach zu erkundigen, ob in der Versammlung Beschlüsse zu Gegenständen gefaßt wurden, die in der Einladung nicht bezeichnet waren. 2. Haben die Wohnungseigentümer einen Beschluß über einen Gegenstand ge-faßt, der in der Einladung zur Versammlung nicht bezeichnet war, so ist einem Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er die Frist für einen Anfechtungsantrag bei Gericht versäumt, weil er von dem Eigentümerbeschluß erst so spät Kenntnis erhalten hat, daß er unter Ein-rechnung einer Überlegungsfrist von einer Woche den Anfechtungsantrag bei Gericht nicht mehr rechtzeitig einreichen konnte.
    BayObLG
    27.01.1989
  3. BReg. 2 Z 123/88 - Wohnungseigentum; GbR als Verwalter; Grundbuchamtsprüfung der Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses
    Leitsatz: 1. Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können nicht zu Verwaltern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden. 2. Ein Eigentümerbeschluß, durch den mehrere Personen als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zu Verwaltern bestellt werden, ist nichtig. 3. Bei der Eintragung der Auflassung eines Wohnungseigentums, zu der die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, hat das Grundbuchamt die Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses, durch den der zustimmende Verwalter bestellt wurde, unabhängig davon zu prüfen, ob die Nichtigkeit vom Wohnungseigentumsgericht festgestellt ist (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 184).
    BayObLG
    12.01.1989